WGF AG: Forderungen zur Insolvenztabelle bis 26. April anmelden

06.03.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1559 mal gelesen)
Nachdem das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren über die WGF AG eröffnet hat, stehen für die Anleger, die ihr Geld in WGF-Anleihen investiert haben, zwei wichtige Termine fest.

Die Forderungen zur Insolvenztabelle müssen bis zum 26. April angemeldet werden und die erste Gläubigerversammlung ist auf den 22. Mai terminiert, berichtet das Handelsblatt am 5. März 2013.

Die Forderungen zur Insolvenztabelle müssen fristgerecht beim Sachwalter Rolf Rattunde, Rechtsanwalt aus Berlin, eingehen. „Neben der Frist muss auch die Form beachtet werden. Nur Forderungen, die form- und fristgerecht eingehen, können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der zweite Termin, die erste Gläubigerversammlung, ist fast ebenso wichtig. Sie soll am 22. Mai im CongressCenter Düsseldorf stattfinden. „Bei der Gläubigerversammlung geht es um wichtige Entscheidungen, u.a. kann ein Gläubigerausschuss bestimmt werden, der auch Mitspracherecht bei der weiteren Vorgehensweise hat“, sagt Cäsar-Preller.

Anleger, die in WGF-Anleihen investiert haben, sollten diese Termine auf keinen Fall verpassen. Es geht letztendlich um ihr Geld. Fachanwalt Cäsar-Preller rät parallel aber auch mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen: „Es ist gut möglich, dass auf diesem Weg mehr Kapital zu retten ist als in dem Insolvenzverfahren.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte WGF-Anleger und nimmt ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahr.

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