WGF AG: Insolvenzverfahren eröffnet
„Dass die Insolvenz weiter in Eigenverwaltung geführt werden kann, ist aus meiner Sicht unerfreulich. Umso wichtiger ist es jetzt an der Gläubigerversammlung teilzunehmen, wo der Sanierungsplan zur Abstimmung steht. Schließlich geht es um nichts weniger als die Ansprüche der Gläubiger und zu denen zählen auch die Anleger der WGF-Anleihen“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Laut Angaben der WGF AG sieht der Sanierungsplan die Fortführung des Unternehmens vor. Dadurch sollen die Gläubiger besser gestellt werden als bei einer Schließung des Unternehmens. „Das gilt es natürlich ganz genau zu prüfen. Wir werden unsere Mandanten bei der Gläubigerversammlung vertreten und ihre Interessen wahren“, so Cäsar-Preller. Den Termin der Gläubigerversammlung wird das Amtsgericht Düsseldorf in Kürze bekannt geben.
Ebenso wichtig ist es jetzt, dass die Ansprüche zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht eingereicht werden. Wird dies verpasst, werden die Forderungen im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt. „Für den Laien ist das gar nicht so einfach. Wir sind unseren Mandanten gerne behilflich, die Forderungen einzureichen“, sagt Cäsar-Preller. In einem zweiten Schritt sei es sinnvoll, auch die Ansprüche auf Schadensersatz zu überprüfen, erklärt der Jurist. „Dadurch kann unter Umständen mehr investiertes Kapital gerettet werden als durch die Zustimmung zum Insolvenzplan.“
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