Widerruf Autokredit: Ansprüche gegen VW-Bank und Mercedes-Benz-Bank

28.01.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (74 mal gelesen)
Der Widerrufsjoker eröffnet nicht nur Dieselfahrern einen eleganten Weg aus ihrer Autofinanzierung auszusteigen.

Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, wird durch einen erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. In der Folge gibt der Verbraucher das finanzierte Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat, so dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Dann kann der Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsschluss wirksam erfolgen.

„Wir sind der Auffassung, dass derartige Fehler, die zum Widerruf berechtigen, zahlreichen Banken unterlaufen sind“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Gestützt wird diese Auffassung auch durch die Entscheidungen verschiedener Gerichte zur Autokrediten der VW-Bank oder der Mercedes-Benz-Bank. So hat z.B. das Landgericht Stuttgart entschieden, dass Kreditverträge der Mercedes-Benz-Bank noch widerrufen werden können. Bei der VW-Bank hat beispielsweise das Landgericht Hamburg im November 2018 entschieden, dass der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich war, weil die Bank fehlerhafte Informationen zu den Kündigungsmöglichkeiten verwendet hat.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. hat deshalb Musterfeststellungsklagen gegen die VW-Bank und die Mercedes-Benz-Bank eingereicht. Ziel der Klagen ist die Klärung, ob die Banken fehlerhafte Informationen verwendet haben, die dazu führen, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde. Im Falle der VW-Bank hat das OLG Braunschweig allerdings entschieden, dass die Schutzgemeinschaft für Bankkunden gar nicht klageberechtigt ist. Das OLG Stuttgart hat zwar das Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz-Bank am 25. Januar 2019 eröffnet. Aber auch hier muss noch geklärt werden, ob die Schutzgemeinschaft für Bankkunden überhaupt klageberechtigt ist.

Bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung in einem Musterverfahren kommt, kann in beiden Fällen noch einige Zeit vergehen. „Es ist zu erwarten, dass der BGH das letzte Wort sprechen muss. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung können aber noch Jahre vergehen. Und auch dann müssten die individuellen Ansprüche immer noch separat geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Schneller kann der Widerruf durchgesetzt werden, wenn der Anspruch von Anfang individuell geltend gemacht wird. „Der Widerruf ist besonders für Dieselfahrer angesichts des Wertverlusts ihrer Fahrzeuge oder drohenden Fahrverboten interessant. Der Widerruf ist aber ebenso bei Benzinern möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

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