Widerruf Autokredit bei der Mercedes-Benz-Bank – Einzelklage statt Musterklage

19.03.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (66 mal gelesen)
Die Musterfeststellungsklage zum Widerruf von Autokrediten der Mercedes-Benz-Bank wird voraussichtlich scheitern.

Vermutlich wird das zuständige OLG Stuttgart seine Entscheidung am 20. März bekanntgeben und es wird allgemein damit gerechnet, dass es die Musterklage ablehnen wird.

„Das heißt nicht, dass Autofinanzierungen bei der Mercedes-Benz-Bank grundsätzlich nicht widerrufen werden können. Allerdings erscheint es sinnvoller, den Widerruf individuell und nicht im Wege einer Musterklage durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

So wird die Musterfeststellungsklage voraussichtlich schon deshalb scheitern, weil das OLG Stuttgart die Schutzgemeinschaft für Bankkunden überhaupt nicht für klageberechtigt hält. Zudem hat wohl auch die Klagebegründung das OLG Stuttgart inhaltlich nicht völlig überzeugt. „Autofinanzierungen können häufig widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dazu muss der Kreditvertrag aber im Einzelfall geprüft werden und das lässt sich nur schwer pauschal in einer Sammelklage bündeln“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Wenn das OLG Stuttgart die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Bank tatsächlich ablehnen sollte, bedeutet das nicht das Ende des Widerrufsjokers bei Autofinanzierungen der Mercedes-Benz-Bank. Dass der Mercedes-Bank wie anderen Banken auch Fehler unterlaufen sind, die zum Widerruf berechtigen, zeigen beispielsweise Urteile der Landgerichte Stuttgart und Berlin. Nach Ansicht der Gerichte waren die Ausführungen zu den Auszahlungsbedingungen des Kredits nicht ordnungsgemäß und für den Verbraucher irreführend. Dadurch sei die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden, so dass der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich war.

Da es sich bei Autokrediten häufig um sog. verbundene Geschäfte handelt, wird durch den Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt das Fahrzeug dann an die Bank und erhält seine bereits geleisteten Raten zurück. „Das macht den Widerruf natürlich besonders bei Diesel-Fahrzeugen interessant. Grundsätzlich ist der Widerruf aber unabhängig davon möglich, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

 

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