Widerruf Darlehen - nur noch bis zum 21.06.2016 möglich
25.05.2016, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (212 mal gelesen)
Das Widerrufsrecht für Darlehen kann nur noch bis zum 21.06.2016 ausgeübt werden
Viele Darlehensnehmer haben bereits aus den Medien erfahren, dass das Widerufsrecht für Darlehensverträge aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch bis zum 21.06.2016 ausgeübt werden kann.
Von der Bankenseite wurden in diesem Jahr mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) in letzter Minute durch einen Vergleich verhindert. Die bundesweite Rechtsprechung zeigt dennoch bei der überwiegenden Anzahl von Verträgen aus den Jahren 2002 bis 2010 einen verbraucherfreundlichen Trend auf. Insbesondere die Widerrufsbelehrungen vieler Sparkassen zeigen zum Teil erhebliche Abweichungen vom damals gültigen gesetzlichen Muster auf.
Gute Aussichten auf einen wirksamen Widerruf haben dabei auch Kunden der Volksbanken, der DKB, PSD-Bank, Münchener Hypothekenbank sowie der R+V Versicherung. Der wirtschaftliche Vorteil eines Widerrufs liegt häufig über 10% der Darlehenssumme.
Gerne können Sie mich hinsichtlich einer kostenfreien Einschätzung der Erfolgschancen Ihres Widerufs ansprechen.
Roman Podhorsky
Rechtsanwalt
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
48153 Münster
Tel. 0251 97447543
info@rechtsanwalt-podhorsky.de
www.rechtsanwalt-podhorsky.de
Viele Darlehensnehmer haben bereits aus den Medien erfahren, dass das Widerufsrecht für Darlehensverträge aufgrund einer Gesetzesänderung nur noch bis zum 21.06.2016 ausgeübt werden kann.
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Gute Aussichten auf einen wirksamen Widerruf haben dabei auch Kunden der Volksbanken, der DKB, PSD-Bank, Münchener Hypothekenbank sowie der R+V Versicherung. Der wirtschaftliche Vorteil eines Widerrufs liegt häufig über 10% der Darlehenssumme.
Gerne können Sie mich hinsichtlich einer kostenfreien Einschätzung der Erfolgschancen Ihres Widerufs ansprechen.
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