Widerruf des Kreditvertrags bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

25.11.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (648 mal gelesen)
Eine Änderung der Zinspolitik ist nicht in Sicht. Inzwischen ist schon von Negativ-Zinsen die Rede. Ärgerlich für Verbraucher, die vor einigen Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und dafür vergleichsweise hohe Zinsen zahlen müssen. Durch einen erfolgreichen Widerruf ist es jedoch möglich, aus dem Vertrag auszusteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Eine Änderung der Zinspolitik ist nicht in Sicht. Inzwischen ist schon von Negativ-Zinsen die Rede. Ärgerlich für Verbraucher, die vor einigen Jahren einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und dafür vergleichsweise hohe Zinsen zahlen müssen. Durch einen erfolgreichen Widerruf ist es jedoch möglich, aus dem Vertrag auszusteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

„Denn Verbraucherkredite können widerrufen werden, wenn der Darlehensnehmer nicht ordentlich über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn erst mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung wird die Widerrufsfrist in Gang gesetzt. Das heißt: In vielen Fällen läuft diese Frist noch gar nicht, da die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Dann können auch Kreditverträge, die schon vor einigen Jahren abgeschlossen wurden, auch heute noch widerrufen werden ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Für den Laien ist allerdings oft nicht ersichtlich, wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Ein Beispiel für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist die Formulierung, dass die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung beginne“. Cäsar-Preller: „Das Wort frühestens beinhaltet, dass die Widerrufsfrist möglicherweise auch zu einem späteren Zeitpunkt einsetzt. Unklar bleibt aber, welche Gründe dafür vorliegen müssten. Folge ist, dass in diesem Fall die Widerrufsfrist noch gar nicht in Gang gesetzt wurde.“

Fehler bei Widerrufsbelehrungen stecken also häufig im Detail. „Weicht die Bank von den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten der Widerrufsbelehrung ab, ist sie fehlerhaft und der Kreditvertrag kann dann in der Regel auch nach Jahren noch widerrufen werden“, erklärt Cäsar-Preller.

Angesichts der aktuellen Zinssituation und je nach Höhe des Kredits können durch einen erfolgreichen Darlehenswiderruf nennenswerte Beträge gespart werden. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Mandanten, die ihren Kreditvertrag widerrufen möchten.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de

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