Widerruf von Alt- Darlehensverträgen

26.01.2016, Autor: Frau Nathalie M. Salibian-Waltz / Lesedauer ca. 1 Min. (146 mal gelesen)
Hohe Zinsbelastung -Widerruf des Alt-Darlehensvertrages noch bis 21..3.2016 möglich

Formfehler der Banken bei der Widerrufsbelehrung von Immobiliendarlehen, inbesondere in der Zeit von November 2002 bis Juni 2010, haben vielen Verbrauchern bisher die Möglichkeit gegeben, auch viele Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag vorzeitig aufzulösen ohne die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Doch nicht in jedem Fall bedeutet die von dem jeweils geltenden amtlichen Mustertext abweichende Widerrufsbelehrung der Bank zum Darlehensvertrag auch, dass jene nicht ordnungsgemäß und damit fehlerhaft ist, mit der Folge dass Verbraucher ihre Darlehensverträge auch nach Ablauf der in der Belehrung angegebenen Frist widerrufen können. Denn die Frage der Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung beurteilt sich nicht nach der damals geltenden Musterwiderrufsbelehrung der BGB-Info-Verordnung, sondern nach den gesetzlichen Voraussetzungen des § 355 BGB in der jeweils gültigen Fassung. Sind die Widerrufsbelehrungen danach inhaltlich in Bezug auf den Fristbeginn gesetzeskonform im Sinne der damals geltenden Fassung, bleibe eine inhaltliche Abweichung vom Mustertext, z.B. bei einer Abweichung im Text über unter „Finanzierte Geschäfte“ nach neuester Rechtsprechung folgenlos (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.10.2015 und Oberlandesgericht München, Urteil vom 9.11.2015). Haben Sie Fragen zur der Formulierung der Widerrufsbelehrung aus Ihrem Alt- Immobiliendarlehensvertrag? Erwägen Sie sich von ihrem Alt-Vertrag zu lösen und wollen daher den Vertrag widerrufen? Bis 21. März 2016 wird dies bei Vorliegen entsprechender Belehrungen noch problemlos möglich sein. Danach wird voraussichtlich per Gesetz eine Ausschlussfrist bis 21.Juni 2016 für alle Widerrufe bei Alt- Verträgen eingeführt. Wir prüfen gerne die Erfolgsaussicht eines Widerrufs und beraten ggf. bei der Rückabwicklung des Altdarlehens mit der Bank. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!