Widerruf von Darlehen: Regierung beschließt Aus für den Widerrufsjoker

29.01.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (225 mal gelesen)
Was bereits zu befürchten war, nimmt nun konkrete Formen an. Die Bundesregierung hat am 27. Januar das Aus für den Widerrufsjoker beschlossen. Das „ewige Widerrufsrecht“ bei Verbraucherdarlehen endet damit voraussichtlich im Juni 2016.

„Das Bundesjustizministerium begründet diese Entscheidung in einer Pressemitteilung vom 27. Januar mit mehr Rechtssicherheit. Im Klartext werden aber lediglich die Rechte der Verbraucher beschnitten und die Position der Banken und Sparkassen gestärkt“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Bis der Beschluss der Regierung umgesetzt wird, haben die Verbraucher aber noch Zeit zum Handeln, wenn sie ihr Darlehen noch widerrufen möchten. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass das Kreditinstitut beim Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies ist bei vielen Verbraucherdarlehen, auch und insbesondere bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, der Fall. Die Konsequenz aus der fehlerhaften Belehrung ist, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und die betroffenen Verträge daher auch heute noch widerrufen werden können. Eben dieses sog. „ewige Widerrufsrecht“ soll nun voraussichtlich im Juni enden.

Im März soll die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgesetzt werden, die dann auch auf Altverträge erweitert wird. Das Gesetz soll am 21. März 2016 in Kraft treten. Danach haben die Verbraucher bei Altverträgen noch drei Monate Zeit, den Widerruf zu erklären. „Diese Zeit kann genutzt werden. Denn die Rechtslage ist in vielen Fällen eindeutig. Schon bei kleinen Abweichungen von der jeweils gültigen Musterbelehrung ist die verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Darlehensvertrag kann noch widerrufen werden. Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen lassen sich durch eine Umschuldung nennenswerte Beträge sparen“, so Rechtsanwalt Kanz.

Es sei zwar damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen einen Widerruf nicht ohne weiteres anerkennen und versuchen, auf Zeit zu spielen. „Davon sollten sich die Verbraucher aber nicht abschrecken lassen. Denn den wichtigsten Argumenten der Banken wie etwa die Verwirkung des Widerrufsrechts haben verschiedene Gerichte ohnehin schon eine Absage erteilt“, erklärt Rechtsanwalt Kanz.

Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen, bietet die Kanzlei Cäsar-Preller eine kostenlose Erstberatung an. Außerdem ist die Kanzlei Cäsar-Preller Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Termine für Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf von Darlehen finden Sie hier:

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Simon Kanz
Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de