Widerruf von Darlehen: Regierung schenkt Banken 45 Milliarden Euro

25.05.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (381 mal gelesen)
Das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge, die Verbraucher zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, läuft am 21. Juni 2016 aus.

"Hier hat sich die Bankenlobby im Gesetzgebungsverfahren gut einbringen können!" Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, ist sicher, dass das Gesetz ganz klar den Interessen der deutschen Banken folgt. Cäsar-Preller ist in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Jetzt widerrufen“ organisiert, die aktuell zu einer Pressekonferenz nach Hamburg eingeladen hatte.

Hier sollte kurz vor Ablauf der Frist noch einmal darauf hingewiesen werden, dass eine Widerrufsbelehrung z.B. durch eine uneindeutige Angabe zum Beginn der Widerrufsfrist fehlerhaft sein kann. Ein typisches Beispiel dafür ist die Formulierung „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“. Das ist nach einem BGH-Urteil irreführend und damit bestens für einen erfolgreichen Widerruf eines Darlehensvertrages geeignet, bei dem für die Bank der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, so der Tenor der Arge-Anwälte. Der Darlehensnehmer könne dann zu einem aktuell niedrigeren Zinsniveau einen neuen Vertrag abschließen. Bei einem 200.000 Euro-Darlehen sind das schnell 20.000 Euro, die der Verbraucher weniger zahlen muss.

Die Zeit ist für den Darlehenswiderruf ist knapp aber ausreichend: Insgesamt seien von 2002 bis 2010 rund drei Millionen Verträge mit einer falschen Widerrufsbelehrung geschlossen worden. "Das sind rund 80 Prozent aller Verträge", schätzt Cäsar-Preller. Er und seine Anwaltskollegen aus der Arbeitsgemeinschaft berechnen den durchschnittlichen wirtschaftlichen Vorteil, den ein Widerruf bringt, vorsichtig auf 15.000 Euro, zusammengezählt ist das ein Geschenk der Regierung an die Banken von 45 Milliarden Euro.

Die Teilnehmer der Hamburger Pressekonferenz erfuhren auch, dass Verbraucher auch ohne juristische Hilfe ihr Widerrufsrecht ausüben können. Unter dem Link www.jetzt-widerrufen.de kann sich jeder ein Widerrufsformular kostenlos herunterladen und bis zum 20. Juni an seine Bank senden. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann auch von einer Kanzlei aus dem Verbund „Jetzt widerrufen“ seinen Darlehensvertrag kostenlos auf Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen. Cäsar-Preller: "Wir haben dazu noch die personellen Möglichkeiten, viele Verbraucherzentralen können bereits keine Belehrungsprüfungen mehr annehmen und sind stark überlastet!"

In der Arbeitsgemeinschaft „Jetzt widerrufen“ sind bundesweit 25 Kanzleien organisiert, die insgesamt rund 12.500 Mandanten vertreten. Die durchschnittliche Darlehenssumme beträgt rund 150.000 Euro; insgesamt vertreten die Kanzleien Darlehensverträge in Höhe von knapp 1,9 Milliarden Euro. Der wirtschaftliche Erfolg bei Rückabwicklung der Verträge liegt geschätzt bei rund 190 Millionen Euro.

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