Widerruf von Darlehen: Wichtige Entscheidung des BGH

23.11.2015, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (251 mal gelesen)
Zum Widerruf von Darlehen wird am 1. Dezember erneut eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs erwartet. „Die Entscheidung der Karlsruher Richter könnte den Widerrufsjoker noch einmal entscheidend stärken“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Das Urteil der BGH könnte erneut eine enorme Tragweite in Sachen Darlehenswiderruf haben. Denn im Kern geht es um eines der Hauptargumente der Banken, die einen Widerruf nicht akzeptieren wollen. „Dabei wird dem Verbraucher treuwidriges Verhalten vorgeworfen und der Widerruf sei nur ein Vorwand, um aus dem alten Darlehensvertrag auszusteigen. Bleibt der BGH bei seiner verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, könnte er diesem Argument den Boden entziehen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat hat am 1. Dezember über die Revision eines Darlehensnehmers zu entscheiden. Dieser hatte sich im Jahr 2005 an einem geschlossenen Fonds beteiligt und seine Einlage zum Teil aus einem eigens dafür abgeschlossenen Darlehen finanziert. Die Fondsbeteiligung verlief nicht wunschgemäß, 2011 erklärte der Darlehensnehmer den Widerruf, da er nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt worden war. Mit dem Widerruf fordert er die Rückabwicklung des gesamten Geschäfts – der Darlehensaufnahme und der Beteiligung an dem Fonds.

Obwohl das OLG Hamburg eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erkannte und das Widerrufsrecht dementsprechend auch nicht verwirkt sei, kam der Darlehensnehmer damit bislang nicht durch. Denn ihm ginge es primär darum, sich von seinem unrentablen Investment zu lösen. Die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sei dabei nur Mittel zum Zweck. Daher verhalte sich der Verbraucher treuwidrig, so das OLG Hamburg.

„Die Karlsruher Richter werden also im Kern die Frage zu beantworten haben, ob die Motivation für einen Widerruf für dessen Wirksamkeit eine Rolle spielt. Angesichts der bisherigen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des BGH ist nicht zu erwarten, dass er diese Frage bejaht. Denn die Rechtslage ist im Grunde genommen eindeutig: Hat die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann das Darlehen auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das Motiv für den Widerruf dürfte dabei absolut nebensächlich sein“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Urteilt der BGH im Sinne der Verbraucher, kann das noch einmal eine Signalwirkung für den Widerruf haben. „Den Banken gehen dann die Argumente aus, um einem Widerruf nicht zu akzeptierten“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Die Erstberatung, ob ein Widerruf möglich ist, ist kostenlos.

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