Widerruf von Immobiliendarlehen nur noch bis 21. Juni möglich

19.02.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (479 mal gelesen)
Der Bundestag hat am 18. Februar wie erwartet das Aus für den Widerrufsjoker beschlossen. Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Immobiliendarlehen können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.

„Der Bundestag hat heute eine Entscheidung wider besseren Wissens gefällt", meint der Wiesbadener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller. Im Bundestag ging es um die Anpassung der EU-Immobilienkreditrichtlinie, in deren Fahrwasser es der Bankenlobby eindrucksvoll gelang, den so genannten Widerrufsjoker zu Grabe zu tragen. Das Widerrufsrecht galt nach einem Urteil des BGH aus 2002 unter bestimmten Voraussetzungen als „ewig", nämlich dann, wenn ein Darlehensvertrag auf Basis falscher Widerrufsbelehrungen zustande gekommen war. Nach Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hamburg wurden bei rund 80 Prozent der Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet.

Cäsar-Preller zum Ende des „ewigen“ Widerrufsrechts: „Es gab wahrlich genug kompetente Kritiker, letzten Endes konnte sich die Bankenlobby durchsetzen!" Das ins Feld geführte Argument der „Rechtssicherheit" lässt Cäsar-Preller nicht gelten: „Die Banken hätten auch nachbessern können und hätten nicht die Gesetzgebung zum Erfüllungsgehilfen machen müssen!"


Nun ist der Widerrufsjoker also fast Geschichte: Darlehensverträge können noch bis zum Ende der „Schonzeit" widerrufen werden, am 21. Juni ist dann endgültig Schluss. Wer dann noch auf günstige Zinsen umsteigen will, muss hohe Vorfälligkeitsentschädigungen in Kauf nehmen. Allerdings: Zur Wahrung des persönlichen Widerrufsrechtes reicht es aus, den Widerruf bis zum 21. Juni 2016 zu formulieren und dann an die Bank zu senden.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller bietet dabei gemeinsam mit seinen Kollegen vom Arbeitskreis Unterstützung in Form von kostenloser Belehrungsprüfung und deutschlandweiten Informationsveranstaltungen an.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de