Widerruf von nach dem 11.06.2010 abgeschlossenen Immobiliendarlehen aufgrund EuGH-Urteil mölich
05.05.2020, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (261 mal gelesen)
Nach dem Urteil des EuGH vom 26.03.2020 dürften alle Darlehensverträge ab dem 11.06.2020 widerrufbar sein.
Aufgrund der überraschenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) dürften die am häufigsten verwendeten Belehrungen der Banken über das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Hauskrediten einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Der EuGH hatte moniert, dass der Verweis auf die Pflichtangaben der Regelung des § 492 Abs. 2 BGB für den Verbraucher nicht nachvollziehbar sei, und daher keine ordnunsggemäße Belehrung erfolgt sei. Aufgrund der ganz aktuellen Rechtsprechung des BGH ist das Urteil des EuGH nur auf Verträge anwendbar, die vom gesetzlichen Muster abweichen.
Darlehen widerrufen - günstige Refinanzierung sichern
Der Widerruf eines Immobilienkredites hat zur Folge, dass der Darlehensnehmer eine Refinanzierung zu einem aktuell günstigen Zins ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vornehmen kann. Damit lassen sich bei einer 10-jährigen Vertragslaufzeit erheblich Einsparungen bei der Zinslast erreichen. Neben Immobilien dürften auch PKW-Kredite aller Autohersteller von dem Aufleben des Widerrufsrechts betroffen sein.
Kostenfreie Ersteinschätzung/ Deckungsanfrage
Gerne sind wir Ihnen bei dem Widerruf des Darlehens behilflich, und stellen für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung können wir gerne Ihren Fall individuell beurteilen.
Bei weiteren Rückfragen können Sie sich jederzeit an uns wenden, und erhalten zeitnah eine Antwort.
Dr. Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
48153 Münster
Tel. 0251 97447543
info@rechtsanwalt-podhorsky.de
www.rechtsanwalt-podhorsky.de
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