Widerrufsbelehrung Darlehen: Widerruf nur bis zum 21.06.2016 möglich
23.02.2016, Autor: Herr Roman Podhorsky / Lesedauer ca. 1 Min. (184 mal gelesen)
Das ewige Widerrufsrecht erlischt für Darlehensnehmer zum 21.06.2016
In den Jahren zwischen 2002 und 2010 wurden von den Kreditinstituten vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Da jede Bank eigene Widerrufsbelehrungen entworfen hat, lässt sich nicht einheitlich feststellen, bei welchen Darlehensverträgen die besten Chancen auf einen wirksamen Widerruf bestehen. Die Darlehensverträge sind auf die Abweichungen zur gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung nach der BGB-Infoformationspflichten-Verordnung zu untersuchen.
Vorteile der Rückabwicklung
Die aus der Rückabwicklung des Darlehens entstehenden Vorteile fallen umso höher aus, je länger eine Zinsbindungsfrist noch besteht. Erheblichen Einfluss auf etwaige Rückerstattungen hat ebenfalls die Höhe des vertraglich zu zahlenden Zinses. In jedem Fall ist bei einem wirksamen Widerruf des Darlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, so dass eine Umschuldung zu den aktuell günstigen Konditionen möglich ist.
Zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Die Rechtsprechung der vergangenen Monate zeigt bei den Land- und Oberlandesgerichten deutschlandweit einen Trend zu zunehmend verbraucherfreundlichen Urteilen auf. Vor diesem Hintergrund dürfte auch die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der einzelnen Institute zunehmen.
Aktuelle Gesetzesänderung
Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung ist ein Widerruf der Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 nur noch bis zum 21.06.2016 möglich. Betroffene Darlehensnehmer sollten daher in den nächsten Monaten eine kostenlose Überprüfung ihrer Widerrufsbelehrung vornehmen lassen. Für den Fall, dass erhebliche Abweichungen vom gesetzlichen Muster bestehen, sollten die Kreditnehmer noch innerhalb der Frist die Erklärung des Widerrufs in Betracht ziehen.
In den Jahren zwischen 2002 und 2010 wurden von den Kreditinstituten vielfach fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Da jede Bank eigene Widerrufsbelehrungen entworfen hat, lässt sich nicht einheitlich feststellen, bei welchen Darlehensverträgen die besten Chancen auf einen wirksamen Widerruf bestehen. Die Darlehensverträge sind auf die Abweichungen zur gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung nach der BGB-Infoformationspflichten-Verordnung zu untersuchen.
Vorteile der Rückabwicklung
Die aus der Rückabwicklung des Darlehens entstehenden Vorteile fallen umso höher aus, je länger eine Zinsbindungsfrist noch besteht. Erheblichen Einfluss auf etwaige Rückerstattungen hat ebenfalls die Höhe des vertraglich zu zahlenden Zinses. In jedem Fall ist bei einem wirksamen Widerruf des Darlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, so dass eine Umschuldung zu den aktuell günstigen Konditionen möglich ist.
Zunehmend verbraucherfreundliche Rechtsprechung
Die Rechtsprechung der vergangenen Monate zeigt bei den Land- und Oberlandesgerichten deutschlandweit einen Trend zu zunehmend verbraucherfreundlichen Urteilen auf. Vor diesem Hintergrund dürfte auch die außergerichtliche Vergleichsbereitschaft der einzelnen Institute zunehmen.
Aktuelle Gesetzesänderung
Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung ist ein Widerruf der Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 nur noch bis zum 21.06.2016 möglich. Betroffene Darlehensnehmer sollten daher in den nächsten Monaten eine kostenlose Überprüfung ihrer Widerrufsbelehrung vornehmen lassen. Für den Fall, dass erhebliche Abweichungen vom gesetzlichen Muster bestehen, sollten die Kreditnehmer noch innerhalb der Frist die Erklärung des Widerrufs in Betracht ziehen.
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