Widerrufsjoker sticht auch bei Schrottimmobilien

10.10.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (282 mal gelesen)
Gutgläubige Käufer einer Schrottimmobilie leiden oft jahrelang unter den Folgen. Nicht nur, dass die Immobilie praktisch nichts abwirft. Es muss auch noch ein Darlehen für den Kauf abgestottert werden.

„Der Widerruf eines Immobiliendarlehens kann den erlittenen Schaden zumindest reduzieren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt die Masche der Betrüger und die Folgen für die Opfer von Schrottimmobilien aus dem Effeff. Seine Kanzlei hat schon in rund 4500 Fällen die Opfer vertreten. Hoffnungslos ist die Lage aber nur in den seltensten Fällen. Schwierig kann es allerdings sein, überhaupt noch einen liquiden Anspruchsgegner zu finden, da Verkäufer, Vermittler oder Bauträger inzwischen insolvent oder über alle Berge sind. Ein möglicher Anspruchsgegner kann aber die Bank sein.

Denn wenn die Bank den Immobilienerwerb vollfinanziert hat, kann sie auch in der Haftung stehen. Das ist zumindest dann möglich, wenn sie die Immobilie zuvor besichtigt und trotz des überteuerten Kaufpreises keine Warnung ausgesprochen hat. Lag zwischen der Darlehensvergabe und dem Immobilienkauf ein sog. verbundenes Geschäft vor, kann durch einen erfolgreichen Darlehenswiderruf das gesamte Geschäft rückabgewickelt werden und die Bank muss die Immobilie übernehmen. „Das ist natürlich der Idealfall. Aber der Widerrufsjoker kann auch in anderen Fällen helfen“, sagt Cäsar-Preller.

Zwar hätte der Widerruf von Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, spätestens bis zum 21. Juni 2016 erklärt werden müssen. Bei jüngeren Immobiliendarlehen ist der Widerruf aber immer noch möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das kann auch bei Anschlussfinanzierungen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, interessant sein“, so Cäsar-Preller. Durch einen erfolgreichen Widerruf entsteht dann zumindest die Möglichkeit, zu den aktuell niedrigen Zinsen günstig umzuschulden.

Anspruchsgegner kann auch der Anlagevermittler sein, wenn er mehr als 15 Prozent Innenprovision für die Vermittlung der Immobilien kassiert hat, wie der BGH aktuell entschieden hat. Es gibt also verschiedene Wege, um sich von einer Schrottimmobilie zu lösen oder den Schaden wenigstens zu minimieren.

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