Widerrufsjoker sticht im Abgasskandal – Autokredit widerrufen

23.10.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (129 mal gelesen)
Widerruf der Autofinanzierung im Abgasskandal.

Was mit dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals im Herbst 2015 begann, führte über diverse Rückrufaktionen bis hin zum Verdacht eines Autokartells zwischen VW, Audi, Porsche, BMW und Mercedes. Mittendrin steht der Dieselfahrer, der nicht nur Fahrverbote befürchten muss, sondern aktuell auch einen rapiden Preisverfall bei seinem gebrauchten Auto erlebt. Mittendrin steht aber auch der Widerrufsjoker, der den Autobesitzern helfen kann, aus der Not eine Tugend zu machen.

Der Widerrufsjoker wurde durch den Widerruf von Immobilienkrediten bekannt und er sticht genauso bei Fahrzeugfinanzierungen. „Immobiliendarlehen sind wie Autofinanzierungen Verbraucherkredite und die können widerrufen werden, wenn die Bank den Kunden nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Dennoch gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Widerruf eines Immobiliendarlehens und dem eines Autokredits. Genau dieser Unterschied macht den Widerruf der Fahrzeugfinanzierung für viele Autobesitzer so interessant. Denn die meisten Fahrzeuge werden heute über eine Autobank finanziert, d.h. der Händler verkauft dem Verbraucher nicht nur das Auto, sondern vermittelt ihm auch den Kredit mit der Bank. Dann liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor. Dies führt dazu, dass mit dem Widerruf des Kreditvertrags auch der Kaufvertrag widerrufen wird. Im Erfolgsfall werden also sowohl der Kredit- als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. „In der Praxis heißt das, dass der Autobesitzer durch den Widerruf eine interessante und günstige Möglichkeit hat, sein Auto wieder zurückzugeben. Das gilt nicht nur bei vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeugen, sondern auch genauso bei Benzinern“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Nach einem erfolgreichen Widerruf gibt der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank zurück und bekommt seine geleisteten Raten, inkl. der möglichen Anzahlung, zurück. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank einen Nutzungsersatz einbehalten. Dennoch kann der Widerruf auch dann eine interessante Option sein, da sich dadurch in vielen Fällen ein besserer „Preis“ erzielen lässt als bei einem Weiterverkauf des Autos. 

Noch interessanter kann der Widerruf eines nach dem 13. Juni 2014 geschlossenen Autokredits sein. Dank einer extrem verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung steht der Bank nach einem erfolgreichen Widerruf ggf. noch nicht einmal der Nutzungsersatz zu.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.
 

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