Wie werde ich schnell und sicher schuldenfrei?

31.08.2014, Autor: Herr Hermann Kulzer / Lesedauer ca. 3 Min. (529 mal gelesen)
Wer hohe Schulden hat, die er nicht mehr bedienen kann, braucht keine Schuldgefühle zu haben.
Für redliche Schuldner hat der Gesetzgeber in der Insolvenzordnung Möglichkeiten der Restschuldbefreiung geschaffen. Die Werkzeuge der Insolvenzordnung sind zahlreich und Eröffnung auch Raum für Gestaltungsfreiheit.
Eine qualifizierte strategeische Beratung und Begleitung ist erforderlich:

Welcher Weg ist möglich?
Welcher Weg ist der sicherste- welcher der kürzeste?
Welche Risiken und Klippen bestehen?
Welche Kosten entstehen?
Wer kann mich begleiten?
Wie ist die exakte Verfahrensweise?
Wann erfolgt der Startschuss?

Der Bundestag hat am 16.05.2013 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens als zweite Sturfe der Insolvenzrechtsreform verabschiedet. Der Bundesrat hat dies am 07.06.2013 gebilligt. Das Inkrafttreten der meisten Regelungen erfolgte zum 01.07.2014.

Dieser Beitrag behandelt folgende Punkte:
1. Einleitung: Wer ist der typische Schuldner?
Warum wieder eine Reform der Insolvenzordnung?
2. Ursachen einer Insolvenz
3. Anzeize für Schuldner zur Verkurzung des Verfahrens
4. Beratung durch die Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt?
5. Was sind Sonderprobleme bei Verbrauchern?


1. Einleitung:
Wer ist der typische Schuldner?
Der typische Schuldner ist

41 Jahre alt
Mann
ledig
lebt in einer Großstadt
arbeitslos
Verschuldung(im Schnitt) 40.000 Euro

(Quelle: SZ vom 16.07.2014 S. 1).
Die Anzahl der Privatinsolvenzen beträgt allein in Sachsen pro Jahr 4100.
Privatinsovlenzen finden sich aber in allen Schichten, in allen Alters- und Berufsgruppen:
Handwerker, Händler, Selbständige, Unternehmer, Künstler, Prominente. Schuldnerberatungsstellen können in einfachen Fällen Hilfestellung leisten.
Weniger ist diese Hilfe geeignet, wenn es schnell gehen soll oder kompliziert ist.

Hier lohnt der Weg zum Fachanwalt.

Für viele ist Insolvenz gleichbedeutend mit persönlichem Versagen und endgültigem Scheitern. Sie haben große Schuldgefühle.
Schulden sind eine Bürde.
Die Schuldner stehen unter Druck und haben Angst vor dem Gerichtsvollzieher oder Gerichtspost.
Mit der mehrstufigen Insolvenzrechtsreform wurden die Rahmenbedingungen so geändert, dass Insolvenz eine echte Chance zum Neuanfang und den Ausweg aus der Schuldenfalle bietet.
Die Reform bietet auch für Privatleute verbesserte Chancen, sich von den Schulden zu befreien.
Mit der Restschuldbefreiung soll man wieder in die Normalität als Bürger zurückkehren-
eigenes Konto, Möglichkeit eines Ratenkaufs, kein negativer Schufaeintrag uvw.

Der Anstieg auf 109.000 Verbraucherinsolvenzen im vergangenen Jahr zeigt, dass die Überschuldung privater Haushalte weiter viel verbreitet ist.

2. Ursachen einer Insolvenz
Die Ursachen sind vielfältig:

Anschaffungen werden über Kredit finanziert
das verfügbare Einkommen ist verplant.
unerwartete Probleme wie KFZ defekt
Fehlinvestitionen
Investitionen in den grauen Kapitalmarkt
Scheidung oder Trennung
Streit

Aber auch Einzelunternehmer (Handwerker, Kaufleute, Selbständige) geraten häufig in finanzielle Schieflage. Zur Überschuldung führen hier oft

unternehmerisches Wagnis
wirtschaftliches Engagement
unverschuldete Umsatz- und Zahlungsausfälle
Steuernachzahlungen
eskalierende Konflikte mit Partnern

Das wirtschaftliche Potential muss im Interesse aller möglichst schnell wieder aktiviert werden.
Die Verkürzung der Wohlverhaltensphase und des Insolvenzverfahrens gilt daher für Privatleute egal ob sie ein Unternehmen hatten oder angestellt waren/sind.

3. Anzeize für Schuldner zur Verkürzung des Verfahrens

Die Restschuldbefreiung gibt es nicht zum Nulltarif. Der Gesetzgeber hat Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger ist.
Kann der Schuldner die neue (hohe)Quote nicht erfüllen, kommt es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung. Einzelheiten der Gesetzesreform werden unten ausgeführt.

4. Beratung durch die Schuldnerberatung oder einen Fachanwalt?

Wer kann Auswege aus der Schuldenfalle aufzeigen und die Schuldner begleiten?
Wann ist eine Schuldnerberatung und wann eine anwaltliche Beratung sinnvoll?

Schuldnerberatungsstellen können zahlungsunfähige Verbraucher beraten.
Fachanwälte für Insolvenzrecht beraten auch zahlungsunfähige Verbraucher mit irgendwelchen Sonderproblemen und insolvente Selbständige/Handwerker/ Unternehmer.

Fachanwälte können bei guter Zuarbeit die Verfahren oft sehr schnell bearbeiten.
Bei manchen Schuldnerberatungsstellen gibt es längere Warte- und Bearbeitungszeiten.


Die Beratung bei Schuldnerberatungsstellen muss nicht bezahlt werden, hingegen sind die Kosten eines Fachanwalts vom Schuldner oder einem Dritten selbst zu bezahlen

Bei Schuldnerberatungsstellen ist der Schwerpunkt mehr die soziale Betreuung,
bei Fachanwälten die rechtliche Betreuung.
Schuldnerberatungsstellen und Fachanwälte erarbeiten mit dem Schuldner einen exakten Überblick über die finanziellen Situation und die Verschuldung.
Die Verbraucherberatungsstellen begleiten - ebenso wie die Fachanwälte- die Schuldner bei den dann folgenden Verhandlungen mit den Gläubigern.
Beim Verbraucher müssen die Gläubiger einen außergerichtlichen Schuldenregulierungsverschlag erhalten, um überhaupt ein Insolvenzverfahren einleiten zu dürfen. Beim Nicht- Verbraucher gibt es diese Verpflichtung zum außergerichtlichen Verhandeln nicht.
Meist ist sie jedoch auch hier sinnvoll.
Bei einfachen und normalen Verhältnissen sind Verbraucher bei den meisten Schuldnerberatungsstellen gut beraten und betreut.
Bei komplizierten oder Eilfällen haben Fachanwälte mit ihrer Ausbildung als Volljuristen und der Fachanwaltsausbildung Vorteile.

5. Sonderfragen bei "Verbrauchern"

Immobilienbesitz (Immobilie mit Frau)
unpfändbares Einkommen bei Besonderheiten
Insolvenzanfechtungstatbestände
drohender Jobverlust durch Öffentlichkeit
einzelne Großgläubiger lehnen ab
es besteht Eilbedürftigkeit
es bestehen (mögliche) Versagungsgründe
persönliche Gründe
individuelle Betreuung ist notwendig
sonstige Gründe