Windreich GmbH in der Insolvenz: Möglichkeiten der Anleihe-Gläubiger

10.09.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1450 mal gelesen)
Die Ereignisse bei der Windreich GmbH überschlagen sich. Am 6. September stellte das Unternehmen am Amtsgericht Esslingen Antrag auf Insolvenz in Eigenverantwortung. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Holger Blümle von der Kanzlei Schultze & Braun bestellt. Drei Tage später trat Windreich-Gründer Willi Balz mit sofortiger Wirkung aus der Geschäftsführung zurück. Neuer alleiniger Geschäftsführer der Windreich GmbH ist Werner Heer, der zuvor bereits beratend für das Unternehmen tätig war.

In einem Schreiben an die Zeichner der Windreich-Anleihen heißt es, dass mit der Sanierung des Unternehmens in Eigenverantwortung die Fortführung des operativen Geschäfts gesichert werden solle. Besonders der Offshore-Windpark MEG I solle erfolgreich abgeschlossen werden. Ein Sanierungskonzept solle in den kommenden Wochen erarbeitet werden.

Für die Zeichner der Windreich-Anleihen stellt sich allerdings die Frage, ob sie auf eine erfolgreiche Sanierung vertrauen sollten. „Die jüngsten Ereignisse rund um die Windreich GmbH stärken ja nicht gerade das Vertrauen der Anleger. Seien es die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart oder die verspätete Auszahlung der fälligen Zinsen“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Ob mit der Insolvenz in Eigenverwaltung und durch den Rückzug von Willi Balz nun alles besser wird, ist doch zumindest fraglich. Zumal es nach übereinstimmenden Medienberichten ja auch schon den Insolvenzantrag eines Gläubigers für die Windreich GmbH gegeben hat. Die Eröffnung des Verfahrens aber durch Balz wohl noch abgewendet werden konnte“, sagt Cäsar-Preller.

Der erfahrene Jurist rät den Zeichnern der Windreich-Anleihen (WKN: A1CRMQ und WKN: A1H3V3) auf jeden Fall zweigleisig zu fahren. Zum einen sollten die Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht angemeldet werden und zum anderen auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. Möglicherweise war bereits der Verkaufsprospekt fehlerhaft. „Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft deuten zumindest in diese Richtung“, so Cäsar-Preller. Außerdem sind die Zeichner der Windreich-Anleihen auch eventuell fehlerhaft beraten worden und nicht über die Risiken ihrer Investition aufgeklärt worden. Cäsar-Preller: „Beides kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Wir beraten die Anleihe-Besitzer gerne bei der Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle als auch bei der Überprüfung möglicher Schadensersatzansprüche.“

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de