Winterkorn im Dieselskandal unter Druck – Anklage in den USA

07.05.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (79 mal gelesen)
Zwei VW-Manager wurden wegen den Abgasmanipulationen in den USA bereits zu Haftstrafen verurteilt. Ein ähnliches Schicksal droht nun auch dem ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn.

Nach Medienberichten wurde er zusammen mit fünf weiteren VW-Managern in den USA angeklagt. Bei einer Verurteilung drohen ihnen langjährige Haftstrafen.

Die Anklage gegen Winterkorn hat es in sich. Von Verschwörung zur Täuschung der US-Behörden und von Betrug ist in der Anklageschrift die Rede. Die Abgasvorschriften der USA seien bewusst umgangen worden. Die Unschuldsbeteuerungen, die Winterkorn seit Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 immer wieder von sich gegeben hat, stoßen bei der federführenden Staatsanwaltschaft in Detroit auf kein Gehör. Im Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft scheint überzeugt davon zu sein, dass der ehemalige VW-Chef nicht erst im September 2015 von den Abgasmanipulationen erfahren habe. Sie gehen davon aus, dass er schon seit Mai 2014 über den Einsatz einer Software zur Manipulation der Stickoxid-Emissionen informiert gewesen war und im Juli 2015 bei einer Konferenz in der Konzernzentrale beschlossen wurde, die Abgasmanipulationen nicht offenzulegen, sondern weiterzumachen.

In Deutschland wird ebenfalls gegen Winterkorn ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht dem Verdacht der Marktmanipulation und des Betrugs nach. Direkte Auswirkungen hat das Verfahren in den USA auf die Untersuchungen in Deutschland nicht. „Allerdings könnte es sein, dass das Verfahren in den USA auch hier Licht in den Dieselskandal bringt. Die VW-Konzernspitze hat bisher immer bestritten, von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben und den schwarzen Peter einigen Ingenieuren zugeschoben. Das klingt zwar wenig glaubhaft, hat bislang aber seinen Zweck erfüllt. Von dieser Version muss sich Volkswagen nun möglicherweise verabschieden“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Durch die Abgasmanipulationen wurden VW-Käufer und Aktionäre in Deutschland geschädigt. Ob Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz haben, weil VW zu spät über die Abgasmanipulationen informiert hat, wird demnächst in einem Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig geklärt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt sowohl geschädigte Autokäufer als auch VW-Aktionäre.

 

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