Wöhrl AG: Voraussichtliche Insolvenzquote zwischen 10 und 20 Prozent

17.02.2017, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (183 mal gelesen)
Das Modeunternehmen Rudolf Wöhrl AG hat offenbar wieder eine Zukunft. Ein Investor wurde gefunden; ein Enkel des Firmengründers steigt ein. Für die Gläubiger sind das aber nur bedingt gute Nachrichten. Denn die Insolvenzquote wird voraussichtlich nur zwischen zehn und zwanzig Prozent liegen.

„In ähnlichen Fällen hat es zwar schon deutlich schlechtere Insolvenzquoten gegeben. Doch das ist für die Anleger nur ein schwacher Trost. Sie müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Rudolf Wöhrl AG hatte 2013 eine Unternehmensanleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit und einem Volumen von 30 Millionen gegeben (WKN: A1R0YA / ISIN: DE000A1R0YA4). Am 12. Februar 2018 wäre die Anleihe zur Rückzahlung fällig. Statt eines jährlichen Zinskupons von 6,5 Prozent müssen die Anleger nun mit hohen Verlusten rechnen.

„Neben dem Insolvenzverfahren haben die Anleger aber auch noch andere rechtliche Möglichkeiten, um die finanziellen Verluste zu kompensieren“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. In Betracht kommt dabei die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Die Forderungen können sich dabei auch gegen die Anlageberater bzw. Vermittler richten. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Sofern ein Beratungsvertrag zu Stande gekommen ist, muss die Beratung anleger- und anlagerecht erfolgen. Dazu gehört auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. „Wurden Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, kann dies Schadensersatzansprüche begründen“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Zudem hätten die Anlagevermittler das Geschäftsmodell der Wöhrl-Anleihe auch auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche entstanden sein.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

Mehr Informationen:

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de