Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 stellt Insolvenzantrag – Vierter Holland-Fonds von Wölbern vor dem Aus

04.09.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (698 mal gelesen)
Der vierte Wölbern-Holland-Fonds stellte binnen weniger Wochen Insolvenzantrag. Diesmal hat es den Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 erwischt. Zuvor hatte die Wölbern-Fonds Holland 54, 55, 56 schon das gleiche Schicksal ereilt.

Wie das fondstelegramm meldet, hat das Amtsgericht Hamburg am 2. September 2014 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Wölbern-Fonds Holland Nr.52 eröffnet (Az. 67c IN 399/14). „Das jetzt innerhalb kurzer Zeit bereits der vierte Holland-Fonds von Wölbern vor der Insolvenz steht, ist schon dramatisch. In erster Linie natürlich für die betroffenen Anleger, denen der Totalverlust ihres Geldes droht“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Der Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 befand sich schon seit geraumer Zeit in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Lage wurde noch zusätzlich verschärft, da der Mietvertrag für die Immobilie in wenigen Wochen ausläuft und offenbar nicht verlängert werden konnte. „Insofern kommt der Insolvenzantrag zwar nicht mehr überraschend, macht es für die Anleger aber auch nicht besser“, so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern, schnell zu handeln: „Es gilt zu retten, was zu retten ist. Dabei könnte die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen helfen.“

Die Chancen für Schadensersatz beurteilt der Experte durchaus optimistisch. In der Vergangenheit habe es sich immer wieder gezeigt, dass es schon bei der Anlageberatung zu schweren Fehlern gekommen sei. Entweder seien die Anleger nicht umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt worden oder die Bank habe ihre Vermittlungsprovisionen verschwiegen. „Oft genug ist auch beides des Fall“, sagt Cäsar-Preller. Das Gute daran: Solch eine Falschberatung ebnet den Weg für Schadensersatzansprüche.

Fallende Immobilienpreise, sinkende Mieteinnahmen oder drohende Leerstände können die Wirtschaftlichkeit eines geschlossenen Immobilienfonds wie den Wölbern-Fonds Holland Nr. 52 massiv gefährden. Am Ende kann die Insolvenz stehen und der Anleger verliert sein komplettes Geld, das er wahrscheinlich in der Hoffnung auf eine sichere Kapitalanlage investiert hat. „Über diese Risiken hätte der Anleger im Zuge der Anlageberatung bereits aufgeklärt werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller.

Außerdem hätten sie nach Rechtsprechung des BGH auch über die Vermittlungsprovisionen der Banken informiert werden müssen. „Wurden diese sogenannten Kick-Backs verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger geschlossener Immobilienfonds.

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