Wölbern Fonds Holland 54 insolvent – Dritter Holland-Fonds von Wölbern pleite

21.08.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (737 mal gelesen)
Nach den Insolvenzen der Wölbern Fonds Holland 55 und Holland 56 vor wenigen Wochen, hat es nun den dritten Holland-Fonds in kurzer Zeit erwischt. Für den Wölbern Fonds Holland 54 wurde beim Amtsgericht Hamburg Insolvenzantrag eingereicht (Az.: 67c IN 374/14).

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „So ein bisschen war es eine Insolvenz mit Ansage. Denn die Probleme beim Wölbern Fonds Holland 54 sind schon längere Zeit bekannt. Aber das macht es für die Anleger nicht besser. Sie sollten jetzt handeln, bevor sie ihr gesamtes investiertes Geld verlieren.“

Wie viele andere Wölbern-Fonds kriselte auch der Holland 54 schon seit längerer Zeit. Noch problematischer wurde die Situation durch die Ende des Jahres auslaufenden Mietverträge. Zudem die beiden Fondsimmobilien in Breda und Utrecht wohl auch noch Sanierungsbedarf aufweisen. Daher sei es bis heute nicht gelungen, die Mietverträge zu verlängern bzw. neue Mieter zu finden. Oder nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen, berichtet Fonds professionell online. Da auch noch die Kreditverträge mit den finanzierenden Banken ausgelaufen sind, scheint der Gang zum Insolvenzgericht unvermeidlich gewesen zu sein.

„Die Probleme der Immobilien aus dem Wölbern-Fonds Holland 54 zeigen deutlich, welchen Risiken geschlossene Immobilienfonds ausgesetzt sind: Die Immobilien verlieren an Wert, das Mietniveau sinkt und am Ende gibt es Leerstände. Das alles belastet die Wirtschaftlichkeit eines Fonds erheblich, was natürlich auch die Anleger zu spüren bekommen. Daher hätten sie im Zuge der Anlageberatung auch über diese Risiken informiert werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Doch das sei häufig nicht geschehen. Daher könne dann auch Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Außerdem hätten die Banken laut Rechtsprechung des BGH auch ihre Vermittlungsprovisionen offen legen müssen. „Die Banken verdienen an der Vermittlung der Fondsanteile in der Regel nicht schlecht. Auch über diese Rückvergütungen muss der Anleger informiert werden. Werden sie verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger geschlossener Immobilienfonds.

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