Wölbern Invest stellt Insolvenzantrag

30.10.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1163 mal gelesen)
Die Wölbern Invest KG hat offenbar Insolvenzantrag gestellt. Das meldet das manager-magazin online am 29.10.2013. Es ist der nächste Paukenschlag in der jüngsten Geschichte rund um das Emissionshaus. Vor wenigen Wochen erst war Firmenchef Heinrich Maria Schulte wegen des Verdachts der Untreue in rund 300 Fällen verhaftet worden und vor wenigen Tagen hatte die Tochtergesellschaft Wölbern Fondsmanagement GmbH Insolvenz angemeldet. Nun stellte anscheinend auch der Mutterkonzern Antrag auf Insolvenz.

Welche Auswirkungen die Insolvenz auf die vielen Anleger der Wölbern-Fonds haben wird, ist noch unklar. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, sieht aber endgültig die Zeit zum Handeln gekommen: „Seit Wochen und Monaten reißen die Spekulationen rund um Wölbern Invest nicht ab. Immer wieder ist von Veruntreuung die Rede, Gelder scheinen irgendwo versickert zu sein. Da fällt es schwer, noch Vertrauen in seine Geldanlage zu haben.“ Den Anlegern der Wölbern-Fonds rät er daher, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

„Das kann ganz unabhängig von den aktuellen Ereignissen geschehen, bei denen ja zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch niemand sagen kann, welche Konsequenzen diese nach sich ziehen“, so Cäsar-Preller. Ein Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Wölbern investierte viel in Immobilienfonds. Und diese wurden häufig als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge beworben. Da sie aber enormen Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Geldes reichen, ausgesetzt sind, kann davon keine Rede sein. Die Anleger hätten schon im Beratungsgespräch über sämtliche Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen“, erklärt der Jurist.

Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die sogenannten Kick-Back-Zahlungen, also Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung der Fonds-Anteile, erhält, informiert werden müssen. Die Rechtsprechung des BGH ist in diesen Fällen ganz eindeutig und anlegerfreundlich. Sowohl die mangelhafte Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Kick-Backs kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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