Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG und Eventus eG – Möglichkeiten der Anleger

18.04.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (139 mal gelesen)
„Schwarze Schafe gibt es auf dem Kapitalmarkt immer wieder. Auch bei Wohnungsgenossenschaften“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Das ARD-Magazin „plusminus“ nahm in einem Beitrag vom 10. April 2018 zwei dieser schwarzen Schafe genauer unter die Lupe – die inzwischen insolvente Eventus eG aus Stuttgart und die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG. Bei beiden Genossenschaften haben die Anleger viel Geld verloren und in beiden Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft.

„Diese schwarzen Schafe machen sich den guten Ruf, den viele Genossenschaften genießen, zu Nutze und versprechen den Anlegern hohe Zinsen und eine sichere Altersvorsorge. Doch darum geht es ihnen nicht. Sie wollen nur an das Geld der Anleger kommen, die am Ende den Schaden und ihre Altersvorsorge verspielt haben“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Möglich wird dies häufig, weil Genossenschaften nicht der Kontrolle der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin unterliegen, sondern nur den eigenen Prüfverbänden. Die werden von den Genossenschaften selbst bezahlt. Das eröffnet Spekulationen und Interessenskonflikten Tür und Tor.

Beispielhaft schilderte „plusminus“ den Fall einer Rentnerin, die 50.000 Euro bei der Eventus eG investiert hat. Die Eventus eG meldete im Herbst 2017 Insolvenz an, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue und Betrug. Das Geld der Frau dürfte zu großen Teilen verloren sein. Wegen Betrugsverdachts wird auch gegen die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG ermittelt. Auch hier dürfte das Geld der Anleger in Gefahr sein. 

„Die Masche, wie diese Genossenschaften Anleger locken, ist fast immer gleich. Die Rede ist immer von einer sicheren Geldanlage, die auch noch vergleichsweise hohe Zinsen abwirft. Wie diese Finanzprodukte funktionieren und welchen Risiken die Anleger ausgesetzt sind, wird dabei verschwiegen. Am Ende kann aber der Totalverlust des investierten Geldes stehen“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. 

Wurden die Risiken verschwiegen und die Anleger nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, können die Anleger Ansprüche auf Schadensersatz haben. Ihre Ansprüche können sie prüfen lassen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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