ZDF gewinnt gegen "DIE ZEIT", Bundesgerichtshof
20.01.2017, Autor: Frau Amrei Viola Wienen / Lesedauer ca. 1 Min. (122 mal gelesen)
In einem Verfahren hatte der Mitherausgeber, in einem weiteren Verfahren einer der Redakteure der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ gegen das ZDF auf Unterlassung von Äußerungen geklagt.
In einem Dialog in der Satiresendung "Die Anstalt" zwischen zwei Kabarettisten, in dem es um die Frage der Unabhängigkeit von Journalisten bei dem Thema Sicherheitspolitik ging, waren die Äußerungen gefallen.
Satirischer Fernsehbeitrag – die „Botschaft“, die beim Zuschauer ankommt
Der Bundesgerichtshof entschied in zwei Urteilen vom 10. Januar 2017- VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15: Bei korrekter Ermittlung des Aussagegehalts könnten den Kabarettisten die Aussagen nicht verboten werden.
Zur Erfassung des Aussagegehalts müsse eine Äußerung stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist. Bei einem satirischen Fernsehbeitrag sei in den Blick zu nehmen, welche Botschaft bei einem unvoreingenommenen und verständigen Zuschauer angesichts der Vielzahl der auf einen Moment konzentrierten Eindrücke ankommt.
Es bestand daher kein Unterlassungsanspruch. Die Äußerungen in dem satirischen Beitrag schätzte der Bundesgerichtshof vielmehr als zulässig ein. Mehr dazu finden Sie hier auf der Seite:
http://www.medienrechtfachanwalt.de/rechtsnews/satiresendung-die-anstalt-siegt-gegen-die-zeit-bundesgerichtshof
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Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK), Datenschutzbeauftragte (IHK)
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
www.kanzlei-wienen.de
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