Zertifikate der HSH Nordbank – Risiko für private Anleger

04.07.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (395 mal gelesen)
Lehman-Zertifikate und die Lehman-Pleite sind vielen Anlegern noch in schmerzhafter Erinnerung. Dieser Skandal ist zwar erst ein paar Jahre her und doch könnte es zu einem ähnlichen Szenario mit Zertifikaten der angeschlagenen HSH Nordbank kommen.

Die Landesbank ist wirtschaftlich stark angeschlagen. Wird nicht rechtzeitig ein Käufer gefunden, droht im kommenden Jahr die Abwicklung. Dennoch sollen Sparkassen Zertifikate der HSH Nordbank wie die „Sommeranleihe“ oder „Winterzauber“ an ihre Kunden verkauft haben, berichtet die Süddeutsche Zeitung am 2. Juli 2017. „Gerade nach der Lehman-Pleite ist das unglaublich. Solche Zertifikate bringen nur geringe Zinsen, bergen aber für die Anleger ein enormes Risiko“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Für den erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden ist klar, dass die Sparkassen bei der Vermittlung der Zertifikate der HSH Nordbank wohl eher auf die eigenen Provisionen als auf die Anlegerwünsche geachtet haben. 

Denn gerade Kleinanleger seien in der Regel auf der Suche nach einer sicheren Geldanlage, um fürs Alter etwas auf die hohe Kante zu legen. Cäsar-Preller: „Zertifikate der HSH Nordbank sind angesichts ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation allerdings keine sicheren Geldanlagen, sondern tragen ein Totalverlust-Risiko in sich. Wurden diese Zertifikate an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, ist das ein klassischer Fall von Falschberatung, der Schadensersatzansprüche rechtfertigt.“

Zertifikate sind für private Anleger sehr intransparente Finanzprodukte, deren Chancen und Risiken sie kaum überblicken können. Das Beispiel der Lehman-Bank zeigt, dass das Risiko für die Anleger groß ist. Geht die Bank pleite, sind die Zertifikate wertlos. Ob die HSH Nordbank abgewickelt werden muss, ist noch nicht entschieden. Auszuschließen ist es nicht. Dann könnte das Geld der Anleger zu großen Teilen verloren sein.

Natürlich haben die Anleger die Möglichkeit, die Zertifikate vor Ablauf der Laufzeit zu verkaufen. Das bringt allerdings in der Regel auch Kursverluste mit sich. „Die andere Möglichkeit ist prüfen zu lassen, ob der Zertifikate-Kauf rückabgewickelt bzw. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Denn Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken der Geldanlage. Wurde diese Pflicht verletzt, können die Anleger ihre Ansprüche auf Rückabwicklung durchsetzen, ehe ihr Geld möglicherweise verloren ist“, erklärt Cäsar-Preller.

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