Zu hohe Verbrauchswerte beim Porsche 911

06.02.2019, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (61 mal gelesen)
Neuer Ärger für den VW-Konzern und seine Tochter Porsche. Beim Porsche 911 der Baujahre 2016 und 2017 sollen bei internen Untersuchungen falsche Verbrauchswerte festgestellt worden sein.

Der erhöhte Kraftstoffverbrauch führt auch zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Der Volkswagen-Konzern soll deshalb schon Selbstanzeige beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gestellt haben berichtet „Spiegel online“.

Bei den internen Tests sollen dem Bericht zu Folge Abweichungen bei den Ermittlungen der Windwiderstandswerte festgestellt worden sein. Durch weitere Messungen müsse nun ermittelt werden, wie groß die Auswirkungen des falschen Luftwiderstandswerts auf den Benzinverbrauch und damit verbunden auch auf den CO2-Ausstoß sind. Neben dem KBA und dem Bundesverkehrsministerium sollen auch die US-amerikanischen Behörden EPA und CARB informiert werden.

Die falschen Verbrauchsangaben können unangenehme Folgen für Porsche und VW haben. Neben einem weiteren Imageschaden nach dem Abgasskandal können ggf. auch Geldstrafen und Schadensersatzforderungen auf den Autobauer zukommen. Liegt der tatsächliche Verbrauch zehn Prozent über den ursprünglichen Angaben, können die Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen. Auswirkungen kann der höhere Verbrauch und der damit verbundene höhere CO2-Ausstoß auch auf die Kfz-Steuer haben.

„Wird ein deutlich höherer Verbrauch als angegeben festgestellt, weist das Fahrzeug einen Mangel auf. Kann der Mangel nicht behoben werden, können den Käufern Schadensersatzansprüche von der Minderung des Kaufpreises bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags zustehen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Von einem Sachmangel könne ausgegangen werden, wenn der tatsächliche Verbrauch um mindestens zehn Prozent höher liegt als der angegebene Wert.

Neben Schadensersatzansprüchen kann alternativ auch Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, werden durch einen erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das hat zur Folge, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und seine geleisteten Raten zurückbekommt.
 

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