Zwei Wölbern-Schiffe in der Insolvenz

16.12.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1143 mal gelesen)
Die Insolvenz des Emissionshauses Wölbern Invest KG zieht scheinbar ihre Kreise. Nun haben nach Angaben des fondstelegramms die Gesellschaften der beiden Fondsschiffe Marida Magnolia und Marida Mulberry Insolvenz angemeldet (Az: 67c IN 485/13 und 67c IN 486/13). Die beiden Tanker gehören zusammen mit dem Schiff Marida Marguerite zum Fonds Wölbern Invest Global Transport 4.

Schlechte Nachrichten rund um Wölbern gab es in den vergangenen Wochen und Monaten reichlich. Nun müssen auch die Anleger in den Wölbern-Schiffsfonds Global Transport 4 um ihr investiertes Kapital fürchten. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, kann den betroffenen Anlegern jedoch Mut machen: „Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es sehr häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. Diese kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.“

Ein Fehler bei der Anlageberatung kann die mangelnde Risikoaufklärung sein. Im Sinne einer anleger- und objektgerechten Beratung muss der Anleger über alle Risiken im Zusammenhang mit seiner Investition aufgeklärt werden. „Zu diesen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Fondsanteile und schließlich auch der Totalverlust des investierten Geldes. Denn mit den Anteilen an Schiffsfonds wird nichts anderes als unternehmerische Beteiligungen erworben – mit allen Chancen und Risiken. Insofern sind Schiffsfonds in der Regel auch nicht als Altersvorsorge geeignet. Unserer Erfahrung nach wurden sie aber oft als solche beworben“, erklärt Cäsar-Preller.

Darüber hinaus muss der Anleger auch über Provisionen, die die Bank möglicherweise für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat, informiert werden. Laut Rechtsprechung des BGH können diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, da sie einen eventuellen Konflikt der Bank zwischen den eigenen Interessen und denen des Kunden offenbaren können.

Außerdem kann auch der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft gewesen sein. Auch das könnte den Anspruch auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Geschäfts begründen.

„Die Chancen, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, stehen oft nicht schlecht. Natürlich muss aber immer der Einzelfall geprüft werden“, so Cäsar-Preller.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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