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Anwälte für Strafanzeige in Oschatz

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Oschatz, weil Sie rechtliche Fragen zum Thema Strafanzeige haben?

Mit einer Strafanzeige meldet ein Bürger den Ermittlungsbehörden eine mögliche Straftat. Ein Strafantrag jedoch muss vom Geschädigten gestellt werden; bei manchen Delikten ist er Voraussetzung für ein Verfahren. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Welches Verfahren wird durch eine Strafanzeige ausgelöst?

Zunächst ermittelt die Polizei eigenständig. Dabei geht es zum Beispiel um die schnelle Sicherung von Beweisen. Ihre Ergebnisse gibt die Polizei dann an die Staatsanwaltschaft weiter, die entscheidet, was nun zu tun ist. Oft veranlasst sie zusätzliche Ermittlungen, die meist wieder die Polizei durchführt. Die Staatsanwaltschaft kann dann das Ermittlungsverfahren einstellen oder Anklage erheben. Ein weiterer Weg ist der Strafbefehl. Ein im Strafrecht versierter Rechtsanwalt aus Oschatz hilft Ihnen, falls gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft.

Welche Konsequenzen kann eine missbräuchliche Strafanzeige haben?

Man macht sich selbst strafbar – bei Anzeige einer erfundenen Tat etwa wegen Vortäuschen von Straftaten. Bei falschen Anschuldigungen gegen eine konkrete Person droht die Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung. Der Unterschied zur Verleumdung: Bei dieser besteht die Gefahr einer Rufschädigung für die angezeigte Person. Es ist auch rechtsmissbräuchlich, immer wieder Richter anzuzeigen, um sein Missfallen gegenüber dem Staat auszudrücken. Ein in Oschatz ansässiger Rechtsanwalt für Strafrecht kann für Sie tätig werden, wenn Sie ohne Grund angezeigt wurden.

Wer darf eine Straftat zur Anzeige bringen?

Jeder, der vorher oder nachher davon erfahren hat. Dies schließt Betroffene genauso ein wie Zeugen. Wer vorher davon erfährt, ist bei manchen Delikten sogar zur Anzeige verpflichtet – etwa bei Mord und Raub. Wer dann nichts tut, riskiert es, sich selbst wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten strafbar zu machen. Allerdings droht eine Strafbarkeit auch, wenn man jemand anderen fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt. Ein erfahrener Rechtsanwalt aus Oschatz kann Ihnen helfen, wenn gegen Sie strafrechtliche Ermittlungen laufen.

Was ist bei einer Strafanzeige in formeller Hinsicht zu beachten? Kann man sie auch online stellen?

Eine Strafanzeige kann in schriftlicher oder in mündlicher Form gestellt werden. Besondere Formalien sind nicht zu beachten. Wichtig ist, dass eine konkrete Tat oder eine konkrete strafbare Handlung angezeigt wird, etwa eine Körperverletzung. Die Anzeige kann eine namentlich bekannte Person betreffen, ebenso auch einen Unbekannten. Auch eine Selbstanzeige ist erlaubt. Auch eine Online-Anzeige ist in der Regel über besondere Portale möglich. Trotz allem sollte dies gut überlegt sein. Wurden Sie angezeigt oder möchten Sie jemanden anzeigen? Ein Rechtsanwalt für Strafrecht in Oschatz kann Sie beraten.

Wir unterstützen Sie dabei, schnell einen kompetenten Anwalt zu finden, der Sie nach einer Strafanzeige unterstützt.

In Oschatz gibt es verschiedene versierte Rechtsanwälte für Strafrecht. Wir stellen Ihnen eine Liste zur Verfügung. Weitere Informationen zu den Anwälten und ihrer Tätigkeit finden Sie in deren Profilen – klicken Sie einfach auf "Kontaktdaten“. Unser Kontaktformular bietet Ihnen die Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme. So können Sie ganz einfach einen Anwalt um Rückruf bitten! Es kostet Sie nichts, über unser Kontaktformular eine Anfrage zu verschicken. Es ist vollkommen unverbindlich. Danach erhalten Sie zeitnah einen Rückruf vom Anwalt Ihrer Wahl. Mit diesem können Sie dann einen Beratungstermin vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in Oschatz gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.