Ihren Anwalt für Erbfolge in Petershausen finden Sie hier

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Anwälte für Erbfolge in Petershausen

Rechtsanwältin Sylvia Holland
Marbacher Straße 6
85238 Petershausen (Zweigniederlassung)

Benötigen Sie kompetente Beratung zur gesetzlichen Erbfolge? Über unsere Homepage finden Sie einen Anwalt für Erbrecht in Petershausen, der Sie berät.

Eine Erbschaft kann viele rechtliche Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen verursachen. Wie der Nachlass aufgeteilt wird, hängt von der Erbfolge ab. Diese durchschauen viele Angehörige nicht. Über unsere Internetseite können Sie schnell und unkompliziert Kontakt zu einem Anwalt für Erbrecht aufnehmen!

Wie wirkt sich die gesetzliche Erbfolge aus, wenn der Erbfall Bezug zum Ausland hat?

Im Ausland ist dies oft vollkommen anders geregelt. Und: Oft kommt ausländisches Recht zur Anwendung, wenn der Erblasser dort seinen Wohnsitz hatte. Selbst in anderen EU-Ländern gibt es zum Beispiel oft kein Erbrecht von Ehegatten. Auch bei den Pflichtteilen gibt es erhebliche Unterschiede. In der EU gilt: Es wird das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes angewendet. Dieses geht einem Testament ohne Rechtswahl vor. Es ist besonders wichtig, hier ein Testament zu verfassen und darin festzulegen, dass deutsches Recht gelten soll. Ohne diese Festlegung gilt das Testament oft nicht. Ein kompetenter Anwalt in Petershausen kann Sie zum Thema Erbschaft und Ausland beraten.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge und wie die gewillkürte Erbfolge?

Das Gesetz bestimmt nach dem Verwandtschaftsgrad, wer welchen Anteil vom Erbe bekommt. Alternativ kann dies aber auch der Erblasser selbst festlegen – dann ist die Rede von „gewillkürt“. Mittel dafür sind das Testament, der Erbvertrag oder das Vermächtnis – man spricht dabei von letztwilligen Verfügungen. Verletzt man die Formvorschriften, ist das Testament unwirksam – dann kommt die gesetzliche Regelung zum Tragen. Ein versierter Anwalt in Petershausen kann für Sie prüfen, ob Sie etwas erben.

Zu welchen Ergebnissen führt die gesetzliche Erbfolge unter Verwandten?

Kinder und Enkel erben als Verwandte erster Ordnung zuerst. Dann folgt die zweite Ordnung, bestehend aus Geschwistern, Eltern, Nichten und Neffen. Als dritte Ordnung kommen schließlich Großeltern, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins zum Zuge. Wenn es Erben einer vorrangigen Ordnung gibt, sind Erben der nachfolgenden Ordnung vom Erbe ausgeschlossen. Gibt es also Kinder des Erblassers, erhalten seine Eltern oder Geschwister keinen Anteil vom Erbe. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Petershausen kann für Sie prüfen, ob Sie etwas aus dem Nachlass erhalten.

Was erben Ehepartner bei der gesetzlichen Erbfolge?

Auch Ehepartner sind gesetzliche Erben – neben den Verwandten. Wenn es Kinder gibt, erhält der Ehepartner ein Viertel der Erbschaft. Wenn das Paar im üblichen gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, bekommt der überlebende Partner ein weiteres Viertel. Gibt es keine Kinder, erbt der Ehegatte mindestens die Hälfte – auch, wenn es noch Geschwister oder andere Erben zweiter Ordnung gibt. Eine Zugewinngemeinschaft sorgt auch hier dafür, dass ein weiteres Viertel hinzukommt – also insgesamt drei Viertel. Ein versierter Rechtsanwalt aus Petershausen kann überprüfen, welcher Erbanteil Ihnen zusteht.

Der Anwalt-Suchservice hilft Ihnen dabei, einen kompetenten Anwalt zu finden, der Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge beantwortet.

Auf unserer Seite finden Sie eine Liste mit Rechtsanwälten, die Ihnen in Petershausen bei allen erbrechtlichen Fragen weiterhelfen können. Möchten Sie erst nähere Informationen zu den Anwälten und deren Tätigkeit? Dafür müssen Sie nur den Button "Kontaktdaten" anklicken. Unser Kontaktformular hilft Ihnen dabei, einem der Rechtsanwälte schnell und einfach eine Nachricht zu senden. Für Sie bringt die Nutzung unseres Kontaktformulars keinerlei Zahlungspflichten oder andere Verpflichtungen mit sich. Der Rechtsanwalt Ihrer Wahl meldet sich dann baldmöglichst bei Ihnen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbfolge in Petershausen gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: gesetzliche Erbfolge, Miterbe, Vermögensnachfolge, vorweggenommene Erbfolge.