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Anwälte für Erbengemeinschaft in Warschau

Rechtsanwalt Dr. Jacek Franek, M.L.E
ul. Ledochowskiej 5E/2
02-972 Warschau

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Warschau kann sie beantworten.

Eine Erbengemeinschaft muss wichtige Entscheidungen über den Umgang mit dem Nachlass treffen. Oft kommt es dabei zum Streit. Eine fachkundige Beratung kann helfen, Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Schnell und einfach können Sie bei uns einen kompetenten Rechtsanwalt für Erbrecht finden, der Sie berät und unterstützt.

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Dadurch wird die Gemeinschaft beendet: Nach der Aufteilung hat sie ihren Zweck erfüllt. Sind die Erben sich einig, spricht nichts dagegen, dass die Verteilung von ihnen selbst vorgenommen wird. Eine schriftliche Vereinbarung schafft klare Verhältnisse. Hat der Erblasser jedoch einen Testamentsvollstrecker bestimmt, darf nur dieser einen solchen Schritt vollziehen. Ein Fachanwalt für Erbrecht aus Warschau kann helfen, wenn die Gemeinschaft sich nicht über die Aufteilung einigen kann.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Streit gibt es oft, weil einer mehr vom Nachlass bekommt, als ein anderer. Dies richtet sich nach Gesetz oder Testament. Ein Haus gehört zur Erbschaft. Soll es verkauft werden? Womöglich möchte einer der Miterben darin wohnen, ein anderer braucht Geld. So mancher Miterbe befürchtet, dass sich andere vor Sichtung des Nachlasses einzelne Gegenstände sichern. Ein kompetenter Anwalt in Warschau berät sie zu allen Fragen um die Erbengemeinschaft.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Es handelt sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft: Rechte am Nachlass bestehen nur gemeinsam. Einzelne Miterben sind also nicht dazu berechtigt, Gegenstände an sich zu nehmen oder Geld vom Konto abzuheben. Erlaubt ist jedoch ein Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Erwerber tritt dann in die Gemeinschaft ein und muss sich an ihre Regeln halten. Ein versierter Anwalt kann Sie beraten, wenn es innerhalb einer Erbengemeinschaft zu Streitigkeiten kommt.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Einzige Ausnahme: Es gibt einen Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, der sich um alles kümmert. Weigert sich ein Miterbe, bei der Verwaltung zu helfen, und verursacht so einen Schaden, macht er sich gegenüber den anderen haftbar. Ein Beispiel für einen solchen Fall ist eine dringende Reparatur an einer geerbten Immobilie, die nicht verzögert werden darf. Ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt in Warschau kann Ihnen im Streit um die richtige Verwaltung des Nachlasses in der Erbengemeinschaft helfen.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Warschau gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.