Ihren Anwalt für Gewerblicher Rechtsschutz in Löhne finden Sie hier

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Gewerblicher Rechtsschutz benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Anwälte für Gewerblicher Rechtsschutz in Löhne

Rechtsanwalt Roman Otto
Bahnhofstraße 4
32584 Löhne

Wer braucht einen Anwalt für Gewerblicher Rechtsschutz in Löhne?

Sie benötigen einen Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Löhne?

Sobald immaterielle Güter hergestellt oder vertrieben werden, sollte auch ein Rat zum gewerblichen Rechtsschutz eingeholt werden. Die wichtigsten und gefragtesten Rechtstehmen aus diesem Bereich haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt. Damit Sie keine weitere Zeit verlieren, bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, schnell und kostenlos eine Anfrage zur Terminvereinbarung zu versenden!

Schutz des geistigen Eigentums mit Hilfe eines Anwalts

Unter dem Begriff versteht man im Wesentlichen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts. Um derartige immaterielle Vermögensgegenstände zu schützen, kann beispielsweise ein Patent, eine Marke oder ein Design angemeldet werden. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass sich die Schutzrechte hinsichtlich der Voraussetzungen, des Umfangs und der Gebühren unterscheiden. So kann das individuelle Kennzeichen eines Produktes für die Dauer von 10 Jahren als Marke angemeldet werden. Worauf Sie in Ihrem Fall achten müssen, klären Sie am besten in einem Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Löhne!

Sie möchten Farbe, Form oder Material Ihres Produktes schützen?

Mit der Eintragung eines Geschmacksmusters gewährt Ihnen das DPMA ein Monopol auf Ihr Design. Allerdings obliegt es Ihnen, vorher sicherzustellen, ob Ihr Design neu und einzigartig ist. So kann eine später festgestellte Dopplung unter Umständen sogar zum Entzug Ihres Schutzrichts führen. Daher sollte möglichst früh eine fundierte Beratung in Erwägung gezogen werden. Die jeweilige Kanzlei vertritt Sie anschließend in aller Regel auch bei angezeigten Kollisionen mit anderen Schutzrechten.

Urheberrechtsverletzungen - darum ist juristischer Beistand empfehlenswert

Urheberrechtsverletzungen sind seit jeher Gegenstand hitziger Diskussionen. Negativ hervorzuheben ist dabei vor allem die sogenannte Abhahnindustrie. Zu oft werden dabei jedoch die Künstler & Schaffenden vergessen, die unmittelbar von solchen Verstößen betroffen sind. Wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten, ist es daher ratsam, frühstmöglich einen Juristen zu kontaktieren. Die hier präsentierten Rechtsanwälte und Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz in Löhne können Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen!

Unterlassungserklärung vom Anwalt überprüfen lassen

Die einer Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung verpflichtet den Abgemahnten, die bezeichnete Handlung in Zukunft zu unterlassen. Sind die Vorwürfe gerechtfertigt, kommen Sie grundsätzlich nicht umhin, eine solche Erklärung abzugeben. Vom Unterzeichnen der vorformulierten Erklärung ist in aller Regel aber dringend abzuraten. Solche Erklärungen sind häufig viel zu weitreichend formuliert und beinhalten neben zu hohen Vertragsstrafen auch die Übernahme der Anwaltskosten. Eine zeitnahe Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Löhne kann hier Klarheit schaffen!

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt!

Auf dieser Seite finden Sie Juristen in Löhne, die Sie im gewerblichen Rechtsschutz fachkundig beraten. Die Kanzleiprofile enthalten informative Steckbriefe der ausgesuchten Rechtsanwälte. Möchten Sie mit dem Juristen Ihrer Wahl Kontakt aufnehmen, können Sie diesem über unser Formular unkompliziert eine Anfrage senden. Die Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist natürlich kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten dann zeitnah eine telefonische Rückmeldung vom Juristen Ihrer Wahl!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Gewerblicher Rechtsschutz in Löhne gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Gebrauchsmuster, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Kunstrecht, Tauschbörse, Unterlassungsanspruch.