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Der Pflichtteil ist der Teil vom Erbe, den rechtmäßige Erbende normalerweise in jedem Fall erhalten - auch wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Allerdings gibt es ein Mittel, den Pflichtteil zu "verkleinern".

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Rechtsanwalt Michael Brix
Koblenzer Straße 96
53177 Bonn