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Die Bezeichnung Fachanwalt für Vergaberecht gibt es seit Mitte März 2015. Im Vergaberecht geht es um die Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. Auch im Rahmen der europaweiten Ausschreibung von Aufträgen wird dieser Bereich immer komplizierter – und der Beratungsbedarf steigt.

Übersicht unserer Fachanwälte für Vergaberecht

Rechtsanwalt Dr. Martin Weber
Fachanwalt für Vergaberecht
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen

Wichtige Infos zur Suche nach einem Fachanwalt für Vergaberecht

Welche Spezialisierungen umfasst das Rechtsgebiet Vergaberecht?

Am 16.3.2015 hat die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen, den Fachanwalt für Vergaberecht als 22. Fachanwaltschaft einzuführen.

Das Vergaberecht befasst sich mit der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand. Dies betrifft den Einkauf von Waren und Dienstleistungen, auch zum Beispiel Aufträge im Baubereich, etwa für den Straßenbau- oder andere Infrastrukturprojekte. Auch privatwirtschaftliche Unternehmen können dem Vergaberecht unterliegen, wie zum Beispiel Energieversorger.

Ein Fachanwalt für Vergaberecht muss sich im deutschen und im europäischen Vergaberecht auskennen. Beide haben unterschiedliche Zielsetzungen. Das deutsche Vergaberecht soll dafür sorgen, dass mit den vorhandenen Steuergeldern sinnvoll und sparsam gewirtschaftet wird. Einen besonderen Stellenwert hat dabei der Schutz vor Korruption. Verhindert werden sollen frühere Zustände wie die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Freunde des Bürgermeisters. Die Anbieter von Waren und Dienstleistungen sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in fairem Wettbewerb miteinander stehen. Wichtige Prinzipien der Auftragsvergabe sind daher die Gleichbehandlung, die Nichtdiskriminierung und die Transparenz.

Das europäische Vergaberecht hat eine etwas andere Zielsetzung. Hier geht es mehr darum, einen internationalen Wettbewerb zu ermöglichen. Dazu muss man es Anbietern aus einem Mitgliedsstaat möglich machen, ihre Waren oder Dienstleistungen öffentlichen Auftraggebern in einem anderen Mitgliedsstaat anzubieten, ohne dass dort immer einheimische Unternehmen bevorzugt werden.

Das europäische Vergaberecht wird jedoch nur auf Aufträge angewendet, die bestimmte finanzielle Schwellenwerte überschreiten. Kleinere Aufträge werden als nicht lohnend für internationale Wettbewerber davon ausgenommen und nur national ausgeschrieben. Bei allem, was die Schwellenwerte übersteigt, ist eine europaweite Ausschreibung Pflicht.

Ein Fachanwalt für Vergaberecht muss sich mit einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften auseinandersetzen. Im deutschen Vergaberecht sind dies die haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes, des jeweiligen Bundeslandes oder der Gemeinden. Zum Teil sind hier die VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) beziehungsweise VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) anzuwenden. Dazu kommen Regelungen der Bundesländer wie etwa Mittelstandsförderungsgesetze. Sind die EU-Schwellenwerte überschritten, werden die Regelungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) relevant. Zu beachten ist auch die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Neben den bereits erwähnten VOB/A und VOL/A muss der Anwalt auch die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anwenden können, die zum Beispiel für Architektenleistungen gilt. In den Sektoren Verkehr, Trinkwasser- und Energieversorgung gilt darüber hinaus die Sektorenverordnung. Für militärische oder sicherheitsrelevante Aufträge gilt die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).

Ein Fachanwalt für Vergaberecht steht den Beteiligten bei einer Auftragsvergabe beratend zur Seite. Zu seinen Aufgaben gehört es, zu prüfen, ob im konkreten Fall das vorgeschriebene Verfahren der Ausschreibung eingehalten wurde und ob die Chancengleichheit für alle Mitbewerber gewahrt war. Für Unternehmen geht es in diesem Bereich regelmäßig um hohe Geldbeträge. Um so wichtiger ist es, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge alles „mit rechten Dingen“ zugeht. Auftragnehmer können mit Hilfe des Fachanwalts Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren anstrengen oder gegen Entscheidungen des Auftraggebers klagen. Bei großen Infrastrukturprojekten werden oft Konsortien aus Bauunternehmen, Betreibern, Banken und Investoren gebildet. Dabei sind komplizierte Vertragswerke erforderlich, bei denen wieder der Fachanwalt für Vergaberecht gefragt ist – oft im Team mit Kollegen.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält man nur dann, wenn man zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt dem Juristen theoretische und praktische Kenntnisse im Vergaberecht. Dies schließt die europäischen und die deutschen Vorschriften ein.

Ein Fachanwalt für Vergaberecht muss Lehrgänge im Umfang von 120 Unterrichtsstunden nachweisen können, deren Stoff im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen geprüft wurde. Auch ein Fachgespräch, also eine mündliche Prüfung, ist erforderlich. Auch Praxis ist nötig: Die Fachanwaltsqualifikation erfordert den Nachweis, dass der Antragsteller mindestens 40 Rechtsfälle im Vergaberecht eigenständig bearbeitet hat. Davon muss es sich bei mindestens fünf Fällen um gerichtliche Verfahren oder Nachprüfungsverfahren gehandelt haben. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen. Hat ein Rechtsanwalt erst einmal die Fachanwaltsqualifikation erworben, muss er pro Jahr mindestens 15 Stunden an Fortbildungen in seinem Bereich nachweisen.

zuletzt aktualisiert am 18.06.2019