Rechtsberatung zum
Akteneinsicht & Erstberatung im Steuerstrafrecht
Anbieter: Rechtsanwalt Marcel Ruhlmann
Ist ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden? --> Akteneinsicht und ausführliche Erstberatung für 226 € inkl. MwSt.
Sie erteilen mir eine Vollmacht, ich beantrage für Sie Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Die Akte stelle ich Ihnen digital passwortgeschützt zur Verfügung.
Parallel dazu werte ich den Inhalt der Akte für Sie aus. Auf dieser Basis biete ich Ihnen eine Erstberatung / Besprechung zum Inhalt der Akte und den aus meiner Sicht möglichen Verteidigungsmöglichkeiten hinsichtlich des strafrechtlichen Vorwurfs (z.B. der Steuerhinterziehung) gegenüber den Strafverfolungsbehörden an. Auch bespreche ich mit Ihnen, wie ggf. ein parallel laufendes Besteuerungsverfahren beim Finanzamt adressiert werden kann.
Sie erteilen mir eine Vollmacht, ich beantrage für Sie Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Die Akte stelle ich Ihnen digital passwortgeschützt zur Verfügung.
Parallel dazu werte ich den Inhalt der Akte für Sie aus. Auf dieser Basis biete ich Ihnen eine Erstberatung / Besprechung zum Inhalt der Akte und den aus meiner Sicht möglichen Verteidigungsmöglichkeiten hinsichtlich des strafrechtlichen Vorwurfs (z.B. der Steuerhinterziehung) gegenüber den Strafverfolungsbehörden an. Auch bespreche ich mit Ihnen, wie ggf. ein parallel laufendes Besteuerungsverfahren beim Finanzamt adressiert werden kann.
Benötigte Informationen und Dokumente
Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem Ihnen die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens mitgeteilt wurde.
Benötigte Antwortzeit
1-2 Arbeitstage zur Beantragung der Akteneinsicht. Akte liegt dann i.d.R. nach 1-2 Wochen vor. Im Anschluss kann ein gemeinsamer Besprechungstermin vereinbart werden (telefonisch oder in Präsenz).
Zahlungsmodalitäten
per Rechnung/Überweisung