Rechtsberatung zum

Erstberatung zum Erb- und Pflichtteilsrecht

Anbieter: Rechtsanwalt Ass. jur. Thorsten Post

119.0 €
inkl. MwSt.

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Entgelt: 119.0 € inkl. MwSt.
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Klarheit im Erbfall – zuverlässig, verständlich und zum Festpreis

Ein Todesfall in der Familie wirft oft schwierige Fragen auf:
„Bin ich enterbt worden?“, „Habe ich Anspruch auf einen Pflichtteil?“, „Ist das Testament überhaupt gültig?“

In unserer Erstberatung zum Erb- und Pflichtteilsrecht erhalten Sie eine rechtssichere Ersteinschätzung Ihrer Situation – ganz gleich, ob Sie gesetzlicher Erbe, enterbtes Kind, Ehepartner oder Miterbe sind.

Unsere Beratung umfasst:

Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Pflichtteilsanspruch besteht

Erste Einschätzung der Wirksamkeit von Testamenten

Hinweise zu Auskunftsansprüchen und Fristen

Klärung, welche nächsten Schritte sinnvoll sind – und welche nicht
Benötigte Informationen und Dokumente
Für eine aussagekräftige Beratung ist es hilfreich, wenn Sie uns vor dem Gespräch relevante Unterlagen übermitteln – etwa: Testamente oder Erbverträge (auch handschriftliche Entwürfe), Erbscheine oder Nachlasszeugnisse, Grundbuchauszüge oder Kontoauszüge (soweit bereits vorhanden), Korrespondenz mit Miterben oder Behörden, bereits erteilte Vollmachten. Bitte senden Sie diese Dokumente nach Möglichkeit vorab per E-Mail oder bringen Sie sie zum Beratungstermin mit. Selbstverständlich unterliegen alle Inhalte der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht
Benötigte Antwortzeit
Für die Durchführung der Erstberatung, einschließlich Vorbereitung, individueller Prüfung Ihrer Unterlagen und Nachbereitung (z. B. Erstellung einer kurzen Zusammenfassung), rechnen wir mit einem Zeitaufwand von insgesamt etwa 60 bis 75 Minuten. Die reine Beratungszeit beträgt in der Regel 30 bis 45 Minuten, je nach Komplexität Ihres Anliegens. Bitte haben Sie Verständnis, dass der genannte Festpreis nur dann gilt, wenn sich Ihr Anliegen im Rahmen einer Erstberatung abschließend einschätzen lässt. Sollte sich im Gespräch ein darüber hinausgehender Beratungs- oder Vertretungsbedarf ergeben, klären wir dies transparent vorab mit Ihnen.
Zahlungsmodalitäten
Das Honorar für die Erstberatung beträgt pauschal 100 € netto (zzgl. 19 % MwSt.), also 119 € brutto. Die Zahlung kann bar im Termin oder per Überweisung nach Rechnungsstellung erfolgen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir gern vorab die Möglichkeit der Kostenübernahme. Bitte bringen Sie hierzu Ihre Versicherungspolice sowie idealerweise eine Schadennummer mit. Die Vergütung der weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder kann auf Wunsch individuell vertraglich geregelt werden. Hierzu beraten wir Sie im Anschluss an die Erstberatung gesondert.