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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Energierecht

Rechtsanwalt Niels Otten
Berliner Straße 119
16515 Oranienburg
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Werner Linn
Rathausplatz 10
67227 Frankenthal (Pfalz)
Rechtsanwalt Janko Geßner
Konrad-Zuse-Ring 12 A
14469 Potsdam

Informationen zum Energierecht:

Das Energierecht beinhaltet die gesetzlichen Regelungen der Energiewirtschaft. Unterteilt werden kann das Energierecht in nationales Energierecht und in europäisches Energierecht. Es umfasst auch die leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas. Die wichtigsten Vorschriften finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Weitere Gesetze entstammen den Gebieten des öffentlichen Rechts und dem gebiet des Privatrechts. Außerdem hat das Energierecht einen engen Bezug zum Umweltrecht.

Nationales Energierecht

Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), umfasst die wichtigsten Vorschriften zur leitungsgebundenen Energie. Zu den leitungsgebundenen Energieträgern zählen elektrischer Strom, Erdgas, Ferngas oder Fernwärme. Im EnGW ist festgelegt, dass das Gesetz eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit sicherstellen soll. Außerdem soll der Wettbewerb gefördert und europäisches Energierecht umgesetzt werden. Der Betrieb von Energieversorgungsnetzen ist anzeige- und genehmigungspflichtig. Zur Kontrolle und zur Durchsetzung der Normen existiert eine Regulierungsbehörde. Ergänzende Vorschriften zum nationalen Energierecht finden sich auch in zahlreichen Verordnungen, wie beispielsweise der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) oder der Gashochdrucksleitungsverordnung (GasHDrLtgV).

Internationales bzw. europäisches Energierecht

Auch auf europäischer Ebene existieren inzwischen Normen und Regelungen, die das Energierecht betreffen und beeinflussen. Insbesondere aber ist der grenzüberschreitende Handel mit Energie und deren Transport von der Warenverkehrsfreiheit umfasst. Die europäische Gemeinschaft kann den europäischen Binnenmarkt für Energie wegen der Warenverkehrsfreiheit von Behinderungen befreien. Außerdem gibt es zahlreiche Förderprogramme und Vorschläge, zum Beispiel zu Energiesparmaßnahmen (Glühbirnenverbot der EU).