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Übersicht unserer Fachanwälte für Agrarrecht

Fachanwältin für Agrarrecht
Bahnhofsweg 1
21244 Buchholz in der Nordheide
verzeichnet in: Fachanwalt Agrarrecht
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Das Agrarrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Agrarrecht?
Das Agrarrecht umfasst Regelungen aus verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht, dem Verwaltungsrecht, aber auch dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. Es behandelt alle Rechtsprobleme, die im Rahmen der Landwirtschaft aufkommen können, also zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung von Flächen, mit der Vieh- und Weidewirtschaft und mit dem landwirtschaftlichen Betrieb als Unternehmen. Der zivilrechtliche Bereich des Agrarrechts umfasst beispielsweise- Verträge und Gesetze im Zusammenhang mit der Landpacht,
- Besonderheiten im Rahmen des Erb- und Familienrechts,
- Verträge unter Landwirten oder mit Geschäftspartnern (Maschinenringe, Absatz- und Einkaufsverträge, Bewirtschaftung fremder Flächen, Kauf von Betrieben), mögliche Ansprüche aus der Produkthaftung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
- das Arbeitsrecht.
- Schutz vor Tierseuchen,
- Pflanzenschutzrecht,
- Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht,
- Flurbereinigung und Flurneuordnung,
- Forstrecht,
- Jagd- und Fischereirecht,
- Genehmigungsverfahren (vom Baubereich über den Immissionsschutz bis hin zu regenerativen Energien),
- Förderungen und EU-Beihilfen,
- Steuerrecht.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Agrarrecht. Dies schließt den zivilrechtlichen und den verwaltungsrechtlichen Bereich des Agrarrechts ebenso ein wie die Kenntnis der üblichen Verträge, mit denen Landwirte zu tun haben. Nicht zu vernachlässigen sind auch verfahrensrechtliche Besonderheiten. Das theoretische Wissen wird im Rahmen von drei schriftlichen Leistungskontrollen überprüft. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 80 Rechtsfälle im Agrarrecht eigenständig bearbeitet hat. Davon müssen sich mindestens 10 auf agrarspezifisches Zivil- oder Verwaltungsrecht beziehen. Bei mindestens 20 der Fälle muss es sich um sogenannte rechtsförmliche Verfahren – also Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren – gehandelt haben. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen.zuletzt aktualisiert am 20.03.2017