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Erbschein - Erbnachweis - Europäisches Nachlasszeugnis - Was benötige ich?

Anbieter: Rechtsanwältin Kerstin Prange

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Nach dem Tode eines Angehörigen stellt sich oft die Frage, wie man nachweist, dass man Erbe ist.

Welche Unterlagen brauche ich, um mich gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen als Erbe auszuweisen? Reicht die vom Erblasser erteilte Vollmacht?

Wir prüfen, ob Sie einen Erbschein bzw. ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragen müssen oder lediglich das Testament oder den Erbvertrag vom Nachlassgericht eröffnet werden müssen.

Sie erhalten eine auch für den juristischen Laien verständliche Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses.

Möchten Sie, dass wir den erforderlichen Erbnachweis beantragen, teilen Sie uns dies nach Erhalt des Prüfungsergebnisses per Mail oder Fax mit. Sie erhalten dann von uns ein individuelles Angebot und einen Kostenvoranschlag.
Benötigte Informationen und Dokumente
Wir benötigen folgende Angaben und Dokumente: Vor- und Zuname des Verstorbenen, seine letzte Wohnanschrift, seine Staatsangehörigkeit, Todestag, Angabe des Verwandtschaftsverhältnis zum Mandanten. Soweit vorhanden: Kopie des Testaments, Erbvertrages und/oder einer vom Erblasser erteilten Vollmacht.
Benötigte Antwortzeit
Sie erhalten das Prüfungsergebnis grundsätzlich innerhalb von 2 Arbeitstagen (Montag bis Freitag). Nach Eingang Ihrer Unterlagen schicken wir Ihnen jedoch zunächst eine Eingangsbestätigung. In dieser Bestätigung teilen wir Ihnen konkret mit, wann wir Ihnen das Prüfungsergebnis übersenden werden.
Zahlungsmodalitäten
Der Preis für die Prüfung ist nach Erhalt der Eingangsbestätigung durch Überweisung zu zahlen. Die Bankverbindung erhalten Sie mit unserer Eingangsbestätigung. Sollten wir Sie in derselben Angelegenheit gerichtlich oder außergerichtlich vertreten, werden die Kosten für die Prüfung angerechnet. Dies gilt auch, wenn Sie uns im Anschluss damit beauftragen, den Erbnachweis für Sie zu beantragen. Wir weisen darauf hin, dass für die Ausstellung des Erbnachweises vom Nachlassgericht zusätzliche Gebühren erhoben werden, die nicht vom Festpreis umfasst sind.

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