Rechtsanwalt Stephan Lucas

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Fachanwalt für Strafrecht



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Allgemeine Informationen zur Kanzlei
Seit 1999 bin ich zugelassener Rechtsanwalt, seit 2003 zusätzlich Fachanwalt für Strafrecht und von Anfang an ausschließlich auf diesem Gebiet tätig.
Seither habe ich an zahlreichen Großprozessen bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten teilgenommen, so am bundesweit zweiten Terrorhelferprozess wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß 129b StGB beim Oberlandesgericht München, am Strafverfahren gegen die Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Sigfried Buback beim Oberlandesgericht Stuttgart und am Verfahren um den Amoklauf von Winnenden beim Stuttgarter Landgericht.
Seit Mai 2013 wirke ich zudem als Nebenklägervertreter am sogenannten „NSU-Prozess“ beim Oberlandesgericht München mit, einem der größten Strafverfahren der Nachkriegsgeschichte. Selbstverständlich übernehme ich aber auch Verteidigungen und Vertretungen in Prozessen bei den Amts- und Schöffengerichten. Denn in allen Strafverfahren geht es im Kern um dasselbe: Den bedingungslosen Einsatz für die Rechte des Mandanten.

Die Wege zu einem erfolgreichen Verfahrensausgang können sehr unterschiedlich verlaufen. Geht es um eine milde Strafe, eine Bewährungsstrafe, eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch? Entscheidend ist immer die individuelle, auf die Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene Strategie.
Sie kann Rechtsgespräche im Vorfeld gebieten genauso wie Vorbereitungen eines sogenannten „Deals“ oder eine rein streitige Führung des Strafprozesses.

Respekt, aber keine falsch verstandene Ehrfurcht vor den Gerichten und Staatsanwälten sind die Grundlage, um in jeder Situation des Strafverfahrens die richtigen Weichenstellungen vornehmen zu können durch richtige Fragen an Zeugen und Sachverständige, durch Anträge und durch Prozesserklärungen.

Viele (Groß-) Verfahren ziehen ein oft kaum überschaubares Medieninteresse mit sich. Gleiches gilt, wenn die angeklagte Person ohnehin einen gewissen Bekanntheitsgrad hat, sei es aus Film oder Fernsehen oder per se aus ihrer bedeutsamen beruflichen Stellung heraus. Hier reicht es längst nicht mehr aus, „nur“ gut zu verteidigen.
Der Schaden, den die Medienberichterstattung anrichten kann, ist oft schwerwiegender als das Urteil selbst; sogar ein Freispruch kann die private und berufliche Demontage oftmals nicht verhindern. Umso entscheidender ist der besonnene, „verhandlungssichere“ Umgang mit den Medien und ihren Vertretern. Hierbei kann es sich auch anbieten, gezielt den Kontakt zu den Medien und zur Presse zu suchen.
Ein umfangreiches Netzwerk ist dann von großem Wert. Ein Anwalt ist in solchen Fällen nicht nur Verteidiger oder Nebenklägervertreter; er ist auch Berater und Vermittler.

Seit vielen Jahren übernehme ich nicht nur Verteidigungen, sondern auch Opfer- bzw. Nebenklägervertretungen. Durch meine zahlreichen Vertretungen in (Kapital-) Strafverfahren sowohl als Verteidiger als auch als Nebenklägervertreter kenne ich beide Seiten, was von unschätzbarem Wert ist, um effektiv den Mandantenauftrag umsetzen zu können.

Als Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und in der Initiative Bayerischer Strafverteidiger nehme ich an Fortbildungsveranstaltungen teil und halte selbst Vorträge, um immer mit der aktuellen Rechtsprechung vertraut zu sein. Zudem melde ich mich regelmäßig als Experte in verschiedenen TV-Sendungen zu Wort (Tagesschau, heute, Phoenixrunde, Menschen bei Maischberger, Volle Kanne, Mittagsmagazin etc.). Es ist mir ein Anliegen, unserer Gesellschaft so das Strafrecht näher zu bringen, ihr Interesse daran zu wecken und für mehr Verständnis für Opfer und Täter und deren Rechte zu werben. Es war mir deshalb auch eine große Freude, als mich der Droemer-Knaur-Verlag darum bat, mein Buch „Auf der Seite des Bösen“ zu schreiben und zu veröffentlichen.

Vertretungen in Strafsachen sind nicht mein Job – sie sind meine Leidenschaft.

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LUCAS Strafrecht

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80331 München Marienplatz
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Internet:
www.lucas-strafrecht.de

Fremdsprachen:
Englisch Französisch

Meine Rechtsgebiete:

  • Opferschutzrecht
  • Betäubungsmittelrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Revisionsrecht
  • Strafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht