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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Arztrecht

Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Elmar Lersch
Zehnerstraße 29
53498 Bad Breisig

Arztrecht - Patienten und Ärzten hilft der Rat vom Fachmann

Arztrecht: kein eigenes Rechtsgebiet

Das Arztrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, es setzt sich aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zusammen. Es behandelt dabei nicht nur rechtliche Fragestellungen aus Sicht der Patienten, sondern beschäftigt sich auch mit Rechtsfragen aus Sicht der Ärzteschaft. Das Arztrecht befasst sich beispielsweise mit Fragen rund um den Behandlungsvertrag, mit der ärztlichen Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten oder mit der ärztlichen Hilfspflicht. Ein - vor allem für Patienten - wichtiger Bereich des Arztrechtes ist das Arzthaftungsrecht, indem es um die zivilrechtliche Haftung des Arztes geht, für den Fall dass ihm ein ärztlicher Kunstfehler bzw. Behandlungsfehler unterläuft, er also seine ärztlichen Sorgfaltspflichten im Rahmen einer Behandlung verletzt. Letztlich zählen auch rechtliche Fragen zum Thema ärztliche Schweigepflicht (Zeugnisverweigerungsrecht im Strafprozess), Fragen zur ärztlichen Aufklärungspflicht oder Fragen zum Thema Transplantation (Organspende etc.) zum Bereich des Arztrechts.

Berufsrecht der Ärzte

Der Beruf des Arztes zählt zu den freien Berufen. Aus diesem Grund ist die Berufsausübung - wie bei anderen freien Berufen auch - besonders gesetzlich geregelt. Das Berufsrecht der Ärzte regelt beispielsweise grundlegend die rechtlichen Rahmenbedingungen der Approbation (Approbationsordnung) und regelt die Verpflichtung zur Weiterbildung des Arztes in seinem Fachbereich (Weiterbildungsordnung). Weitere Regelungen, die die Berufsausübung der Ärzte reglementieren finden sich vor allem in der Bundesärzteordnung (BÄO).

Behandlungsvertrag

Während die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts für Ärzte allgemeine Regelungen und Verpflichtungen zur Berufsausübung beinhalten, regelt der sogenannte Arztvertrag bzw. Behandlungsvertrag die konkreten Pflichten des Arztes gegenüber seinem Patienten für eine konkrete Heilbehandlung. Wie bei allen Verträgen im Zivilrecht gelten neben den konkreten Pflichten aus dem Vertrag stets auch die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, vor allem für die Haftung. Behandlungsverträge sind jedoch nicht immer identisch: So kann es einen Unterschied machen, ob der Vertrag mit einem niedergelassenen Arzt geschlossen wird oder einem Krankenhaus und auch die Tatsache "Kassenpatient" oder "Privatpatient" kann Unterschiede in Behandlungsverträgen verursachen.

Besonderer Tipp

Als Arzt und als Patient kann man rechtlich Situationen geraten, in denen beispielsweise wegen eines Behandlungsfehlers viel auf dem Spiel steht. Auch die richtige Auslegung von Behandlungsverträgen kann dann über Erfolg oder Misserfolg eines rechtlichen Vorgehens entscheiden. Neben juristischen Kenntnissen kommt es vor allem in diesem Rechtsbereich auf praktischer Erfahrung mit der Materie an, vor allem im Bereich Behandlungsfehler: Nur ein Rechtsanwalt der auch die praktischen Aspekte der Heilbehandlung im Kontext Arztrecht kennt, kann seine Mandanten umfassend und realitätsnah beraten.

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Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Arztrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: ärztliches Gutachten.