Dienstag, 21. Mai 2013
Informationen zum Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Staatsverwaltung, und als solches eine Teilmaterie des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Innerhalb des Verwaltungsrechts unterscheidet man zwischen allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht.Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt die grundlegenden Rechtsinstitute und Verfahrensweisen, die dem Grunde nach in jedem Verwaltungsverfahren unabhängig von dem jeweiligen Sachgebiet anzutreffen sind und benötigt werden können. Dazu gehören die Handlungsformen der Verwaltung, den Ablauf des allgemeinen Verwaltungsverfahrens(Rechte und Pflichten der Beteiligten) und die Organisation der Verwaltung.
Das spezielle Verwaltungsrecht gestaltet die Funktions- und Arbeitsweise der einzelnen Verwaltungszweige näher aus. Zum besonderen Verwaltungsrecht gehört jede spezielle Materie, die zwar im Bereich des Verwaltungsrechts liegt, aber nur in den besonderen Fällen anzuwenden ist. Beispiele hierfür sind das Ordnungs- und Polizeirecht, das Kommunalrecht oder das Gewerberecht, um nur die bekanntesten zu nennen.
Verwaltungsrechtliche Probleme zeichnen sich insbesondere durch ihren sehr hohen Komplexitätsgrad aus. Nur ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt kennt die verschiedenen relevanten Regelungen, die mitunter an verschiedensten Stellen im Gesetz zu finden sind, und kann sie korrekt in einen Zusammenhang bringen, um ihnen dann Ihre Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu können.
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