Gerichtskostenrechner 2024: Jetzt Gerichtskosten berechnen
Mit unserem Gerichtskostenrechner können Sie die Gerichtskosten berechnen, die im Zuge eines Rechtsstreits auf Seiten des Gerichts entstehen.
Hinweis: Dieser Rechner berücksichtigt nicht die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen.
Hilfe zum Gerichtskostenrechner
Hilfe zum Gerichtskostenrechner
Wie funktioniert der Gerichtskostenrechner?
1. Die Gerichtskosten werden für die Tätigkeit des Gerichts selbst erhoben. Sie sollen zunächst einmal die Kosten für das Gericht ausgleichen – zum Beispiel die Personalkosten für Richter und Angestellte. Dazu kommen jedoch auch die Auslagen für das einzelne Verfahren. Diese fallen zum Beispiel für Zeugen oder Sachverständige an.
2. Um die Gerichtskosten zu berechnen, muss zunächst der Streitwert bzw. Gegenstandswert angegeben werden. Verklagt zum Beispiel ein Autofahrer seinen Unfallgegner auf Schadensersatz in Höhe von 2.000 Euro, ist dies der Streitwert. Verlangt ein Nachbar vom anderen die Herausgabe eines Rasenmähers im Zeitwert von 500 Euro, beträgt der Gegenstandswert 500 Euro.
3. Bei der Angabe des Streitwertes können Sie den Ausfüll-Assistenten unseres Gerichtskostenrechners nutzen. Dieser fragt Sie aus gutem Grund nach dem Rechtsgebiet: Es gibt nämlich im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Erbrecht spezielle Regeln für die Berechnung des Streitwertes. Je nach Rechtsgebiet werden Ihnen hier zusätzliche Fragen zur Berechnung der Gerichtskosten gestellt.
4. So ist zum Beispiel bei einem Verfahren um die Kündigung einer Mietwohnung der Betrag der jährlichen Miete einzusetzen. Geht es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, ist das Arbeitsentgelt eines Vierteljahres maßgeblich. Unser Assistent fragt Sie nach den entsprechenden Angaben, damit die Gerichtskosten korrekt berechnet werden können.
5. Mit unserem Gerichtskostenrechner können Sie die Kosten für das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten im Zivilrecht und im Arbeitsrecht ausrechnen. Auch hier können Sie nun Ihre Auswahl treffen.
6. Schließlich werden Sie danach gefragt, wie das Verfahren ausgeht: Durch Urteil oder Vergleich? Dies können Sie natürlich nicht vorher wissen. Diese Wahlmöglichkeit ermöglicht Ihnen aber, die Kosten bei unterschiedlichen Ausgängen des Verfahrens zu vergleichen. Zum Beispiel fallen vor dem Arbeitsgericht keine Gerichtsgebühren an, wenn Sie mit der Gegenseite einen Vergleich – also eine vom Gericht angeregte gütliche Einigung – erzielen, bevor es zu einem Urteil kommt.
2. Um die Gerichtskosten zu berechnen, muss zunächst der Streitwert bzw. Gegenstandswert angegeben werden. Verklagt zum Beispiel ein Autofahrer seinen Unfallgegner auf Schadensersatz in Höhe von 2.000 Euro, ist dies der Streitwert. Verlangt ein Nachbar vom anderen die Herausgabe eines Rasenmähers im Zeitwert von 500 Euro, beträgt der Gegenstandswert 500 Euro.
3. Bei der Angabe des Streitwertes können Sie den Ausfüll-Assistenten unseres Gerichtskostenrechners nutzen. Dieser fragt Sie aus gutem Grund nach dem Rechtsgebiet: Es gibt nämlich im Arbeitsrecht, Mietrecht oder Erbrecht spezielle Regeln für die Berechnung des Streitwertes. Je nach Rechtsgebiet werden Ihnen hier zusätzliche Fragen zur Berechnung der Gerichtskosten gestellt.
4. So ist zum Beispiel bei einem Verfahren um die Kündigung einer Mietwohnung der Betrag der jährlichen Miete einzusetzen. Geht es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, ist das Arbeitsentgelt eines Vierteljahres maßgeblich. Unser Assistent fragt Sie nach den entsprechenden Angaben, damit die Gerichtskosten korrekt berechnet werden können.
5. Mit unserem Gerichtskostenrechner können Sie die Kosten für das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten im Zivilrecht und im Arbeitsrecht ausrechnen. Auch hier können Sie nun Ihre Auswahl treffen.
6. Schließlich werden Sie danach gefragt, wie das Verfahren ausgeht: Durch Urteil oder Vergleich? Dies können Sie natürlich nicht vorher wissen. Diese Wahlmöglichkeit ermöglicht Ihnen aber, die Kosten bei unterschiedlichen Ausgängen des Verfahrens zu vergleichen. Zum Beispiel fallen vor dem Arbeitsgericht keine Gerichtsgebühren an, wenn Sie mit der Gegenseite einen Vergleich – also eine vom Gericht angeregte gütliche Einigung – erzielen, bevor es zu einem Urteil kommt.
Auf welcher Grundlage werden die Gerichtskosten berechnet?
Die Kosten für ein Verfahren vor Gericht sind im Gerichtskostengesetz (GKG) festgelegt. Mithilfe des Streitwerts wird darin eine Grundgebühr bestimmt. Je nach Art des Verfahrens betragen die Kosten dann ein Vielfaches dieses Betrages, etwa in bestimmten Fällen 3 x die Grundgebühr. Die Kosten des Gerichts trägt meist die Partei, die den Prozess verloren hat. In vielen Fällen werden die Kosten auch nach einer Quote aufgeteilt, etwa dann, wenn beide Seiten zu einem bestimmten Anteil mitschuldig an einem Unfall sind.
Was muss man zu den Gerichtskosten wissen?
Manche Kostenpositionen lassen sich nicht im Voraus feststellen, so dass sich die Gerichtskosten nicht von vornherein zu hundert Prozent korrekt berechnen lassen. Ob Auslagen für Zeugen und Sachverständige anfallen, ergibt sich zum Teil erst während des Verfahrens. Zeugen können beispielsweise die Erstattung ihrer Fahrtkosten und ihres Verdienstausfalles verlangen. Sachverständige bekommen ein Honorar. Und auch Übersetzer wollen bezahlt werden.
Welche staatlichen Hilfen kann man in Anspruch nehmen?
Wer sich kein Gerichtsverfahren leisten kann, für den hat die Berechnung der Gerichtskosten nur informativen Zweck. Für Menschen mit niedrigem Einkommen gibt es deshalb die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese deckt die Ausgaben für das Gericht, Auslagen für Zeugen und Sachverständige und den eigenen Rechtsanwalt ab. Angeklagte im Strafverfahren haben diese Möglichkeit nicht. Die Prozesskostenhilfe können Sie vor dem Einreichen der Klage bei dem Gericht beantragen, welches für den Prozess zuständig ist. Sie wird jedoch nur gezahlt, wenn Ihre Klage Erfolgsaussichten hat und nicht mutwillig erscheint. Verlieren Sie den Gerichtsprozess, müssen Sie trotz allem die Gebühr des gegnerischen Anwalts zahlen.
Weitere Berechnungshilfen (Kostenrechner)
Neben dem Gerichtskostenrechner stellen wir unseren Nutzern weitere Kostenrechner als Berechnungshilfen zur Verfügung. Wenn Sie die Kosten des gesamten Prozesses berechnen wollen, dann nutzen Sie dazu bitte unseren Prozesskostenrechner. Wenn Sie die Kosten des Anwalts, der sie außergerichtlich und ggf. auch gerichtlich vertritt, so benutzen Sie bitte unseren Anwaltskostenrechner. Außerdem können Sie mit unserem Pfändungsfreigrenzenrechner berechnen, wie viel Ihnen im Rahmen einer Pfändung von Ihrem Nettoeinkommen übrig bleibt.