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Anwälte für Kündigung in Zell am Harmersbach

Rechtsanwalt Michael Hug
Bergstraße 27
77736 Zell am Harmersbach

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt wegen einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrages in Zell am Harmersbach?

Entlässt der Arbeitgeber einen Beschäftigten in Zell am Harmersbach, muss dieser zügig reagieren, um vielleicht doch noch seinen Arbeitsplatz zu retten. In vielen Fällen machen Chefs jedoch Fehler, und vor Gericht gibt es die Möglichkeit einer Anfechtung. Mit dem Anwalt-Suchservice können Sie ganz einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren und Hilfe finden.

Ordentliche Kündigung: Welche Regeln gelten?

Als „ordentlich“ bezeichnet man die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn dabei die reguläre Kündigungsfrist eingehalten wird. Meist geht es dabei um betriebsbedingte Gründe oder personenbedingte Gründe wie etwa eine dauerhafte Erkrankung. Handelt es sich um betriebsbedingte Gründe und gilt das Kündigungsschutzgesetz, ist auch in Zell am Harmersbach eine Sozialauswahl vorzunehmen. Gekündigt wird dann dem Arbeitnehmer, der dies am besten verkraftet. Verhaltensbedingte Gründe sind auch möglich, sie geben meist jedoch eher Anlass zu einer fristlosen Beendigung des Arbeitsvertrages. Wollen Sie das Vorgehen des Arbeitgebers rechtlich überprüfen lassen? Dabei hilft Ihnen ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in Zell am Harmersbach.

Fristlose Kündigung: Kann der Chef mich im Schnellverfahren loswerden?

Für eine fristlose oder außerordentliche Entlassung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Das Arbeitsverhältnis muss objektiv betrachtet schwerwiegend belastet sein. Stört der Arbeitnehmer nachhaltig des Betriebsfrieden oder begeht Straftaten wie Diebstahl und Unterschlagung, reicht dies als Grund aus. Auch weniger extreme Gründe wie dauerndes Zuspätkommen sind möglich, dann ist aber eine vorherige erfolglose Abmahnung nötig. Ein erfahrener Anwalt in Zell am Harmersbach kann helfen, die Kündigung des Arbeitsvertrages zu verhindern.

Welche Formalien muss der Betrieb bei einer Kündigung in Zell am Harmersbach einhalten?

Vorgeschrieben ist die Schriftform, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Entlassung eines Arbeitnehmers darf nicht an eine Bedingung geknüpft werden, an deren Eintritt der Arbeitnehmer nichts ändern kann. Eine dazu berechtigte Person muss den Brief unterschreiben, etwa der Chef oder ein Prokurist. Vor der Entlassung eines Arbeitnehmers ist immer der Betriebsrat anzuhören – wenn es einen gibt. Die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist ist zu beachten. Wollen Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages anfechten, hilft Ihnen ein kompetenter Rechtsanwalt in Zell am Harmersbach.

Wie funktioniert der gesetzliche Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz stellt viele Einschränkungen für Kündigungen auf. Es gilt, wenn der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Darauf berufen können sich Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate lang besteht. Auch der Chef eines Kleinbetriebs muss jedoch darauf achten, Beschäftigte nicht aus unsachlichen Gründen oder aus reiner Willkür zu entlassen. Mit einer Kündigungsschutzklage können Arbeitnehmer gegen ihre Entlassung vorgehen; diese Klage müssen sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Schreibens erheben. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Zell am Harmersbach kann Sie dabei beraten, wie Sie sich nach der Kündigung Ihres Arbeitsvertrages am besten verhalten.

Wie finde ich einen guten Anwalt, wenn mein Arbeitgeber mir gekündigt hat?

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der in Zell am Harmersbach tätigen Rechtsanwälte in Sachen Kündigungsschutz. In den Kanzleiprofilen finden Sie nützliche Informationen über Tätigkeitsschwerpunkte und die Arbeit der Anwälte. Unser Kontaktformular ist ein einfacher und schneller Weg, um einen kompetenten Anwalt um Rückruf zu bitten! Eine Anfrage über das Kontaktformular zu versenden, ist immer kostenlos und unverbindlich. Der Rechtsanwalt wird Sie dann zeitnah zwecks Terminvereinbarung in Zell am Harmersbach zurückrufen.

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