BAG, Urt. 25.5.2022 - 6 AZR 224/21

Kein Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Autor: RAin FAinArbR Eva Einfeldt,DWF Germany Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2022
Ein Arbeitnehmer kann unter keinen Umständen Anspruch auf Wiedereinstellung in der Insolvenz haben. Ein bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeter Anspruch erlischt.

BGB § 241 Abs. 2, § 613a; InsO § 103, § 108; ZPO § 240

Das Problem

Die Schuldnerin kündigte dem Kläger wirksam zum 31.7.2019 wegen Betriebsstilllegung. Der Kläger war der Auffassung, es sei noch während der Kündigungsfrist ein Betriebsübergang auf die spätere Schuldnerin beschlossen worden, welcher zum 1.8.2019 wirksam geworden sei. Dementsprechend nahm er die Schuldnerin auf Wiedereinstellung in Anspruch und erhob gegen eine vorsorgliche Kündigung der Schuldnerin Kündigungsschutzklage. Hinsichtlich des Wiedereinstellungsanspruchs bekam er in der ersten Instanz Recht.

Während des Berufungsverfahrens wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet. Die Parteien streiten über eine wirksame Wiederaufnahme des Verfahrens durch den Kläger.

Die Entscheidung des Gerichts

Eingebettet in die prozessuale Frage, ob das Verfahren durch Insolvenzeröffnung unterbrochen und vom Kläger wirksam wieder aufgenommen wurde, stellt das BAG fest, dass ein etwaig gegen den Veräußerer entstandener Wiedereinstellungsanspruch mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erloschen ist. Der von der Rechtsprechung entwickelte Wiedereinstellungsanspruch begründe einen Kontrahierungszwang, den die Insolvenzordnung nicht kenne. Einen Zwang zur Neubegründung wirksam gekündigter Arbeitsverhältnisse könne nur durch den Gesetzgeber, nicht jedoch durch auf vertraglicher Nebenpflicht beruhender Rechtsprechung angeordnet werden.


Wussten Sie schon?

Werden Sie jetzt Teilnehmer beim Anwalt-Suchservice und Sie greifen jederzeit online auf die Zeitschrift „Arbeits-Rechtsberater“ des renommierten juristischen Fachverlags Dr. Otto Schmidt, Köln, zu.

Die Zeitschrift ist speziell auf Praktiker zugeschnitten. Sie lesen aktuelle Urteilsbesprechungen inklusive speziellem Beraterhinweis sowie Fachaufsätze und Kurzbeiträge zum Thema Arbeitsrecht und zwar 24/7, also wo und wann immer Sie wollen.

Infos zur Teilnahme