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Anwälte für Eigenbedarf in Kirchheim unter Teck

Rechtsanwalt Frank-Mathias Nussbaum
Gauss Straße 3
73230 Kirchheim unter Teck

Sie benötigen einen kompetenten Rechtsanwalt in Kirchheim unter Teck wegen eines Streits um das Thema Eigenbedarf?

Macht der Vermieter Eigenbedarf geltend, kann er das Mietverhältnis unter Wahrung einer Frist beenden. Dabei kommt es jedoch häufig zu Fehlern. Eine anwaltliche Beratung kann vielleicht helfen, die Wohnung zu behalten. Der Anwalt-Suchservice unterstützt Sie dabei, einen kompetenten Anwalt für Mietrecht an Ihrem Wohnort zu finden!

Welche Konsequenzen hat eine unwirksame Eigenbedarfskündigung?

Ist das Vorgehen des Vermieters unwirksam, kann er nicht verlangen, dass Sie ausziehen – der Mietvertrag besteht einfach weiter. Als Mieter können Sie zwar auf das Schreiben des Vermieters reagieren. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet. Auch ohne formellen Einspruch hat das unwirksame Schreiben des Vermieters keine Auswirkungen. Bleibt der Vermieter dabei, dass er das Mietverhältnis wirksam beendet hat, muss er Räumungsklage erheben. Dann geht der Fall vor Gericht. Möchten Sie prüfen lassen, ob der Eigenbedarf bei Ihnen durchgreift? Dann sollten Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt in Kirchheim unter Teck wenden.

In welchen Härtefällen kann sich der Mieter wehren?

Liegt beim Mieter ein Härtefall vor, hat dieser das Recht, dem Eigenbedarf zu widersprechen. Ist ein Wohnungswechsel für den Mieter auch unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht zumutbar, liegt ein solcher Fall vor. Beispiele sind Prüfungsstress, hohes Alter mit Gebrechlichkeit, Erkrankungen, aber auch eine Schwangerschaft. Der Widerspruch muss schriftlich erklärt werden und dem Vermieter spätestens zwei Monate vor Ende des Mietverhältnisses zugehen – hier ist die Frist wichtig! Bei der Begründung Ihres Härtefalles hilft Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt in Kirchheim unter Teck.

In welcher Situation darf der Vermieter Eigenbedarf geltend machen?

Voraussetzung ist, dass der Eigentümer die Wohnung entweder für sich selbst benötigt, oder für nahe Familienmitglieder, oder für andere Mitglieder seines Haushalts. Außer engen Angehörigen wie Schwester, Bruder oder Kindern kommen auch entferntere in Frage, wenn diese eine sehr enge persönliche Beziehung zum Vermieter haben. Der Wohnbedarf des Vermieters – also die benötige Wohnungsgröße – muss tatsächlich der Wohnung entsprechen, die er angeblich beziehen möchte. Im Kündigungsschreiben muss der Vermieter die genauen Gründe nennen und auch erklären, welche Person später warum einziehen soll. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Kirchheim unter Teck kann Sie zum Thema Eigenbedarf beraten.

Wie reagiert man am besten auf eine Eigenbedarfskündigung?

Ein Schreiben ohne ausreichende Begründung und Mitteilung, welche Person einziehen wird, ist unwirksam. Der Anlass für den Schritt des Vermieters muss auch konkret und aktuell sein. „Auf Vorrat“ darf er die Wohnung nicht freimachen. Unwirksam wäre auch eine Beendigung des Mietvertrages nach kurzer Mietdauer, wenn für den Vermieter von Anfang an feststand, dass er bald selbst Bedarf an den Räumen haben würde. Gehören dem Vermieter noch mehr Wohnungen? Dann ist er verpflichtet, Ihnen eine zufällig freie Ersatzwohnung anzubieten. Wichtig ist es, sich bei einer Eigenbedarfsanmeldung beraten zu lassen. In Kirchheim unter Teck finden Sie dafür erfahrene Rechtsanwälte.

Wir helfen Ihnen dabei, anwaltliche Unterstützung beim Vorgehen gegen eine Eigenbedarfskündigung zu erhalten!

In Kirchheim unter Teck sind verschiedene Rechtsanwälte für Mietrecht tätig – hier finden Sie eine Auflistung kompetenter Juristen. Die Profile der Anwälte – mit weiteren Informationen – finden Sie über den Button "Kontaktdaten". Möchten Sie einen Termin mit einem Anwalt vereinbaren? Dies wird für Sie durch unser Kontaktformular vereinfacht. Die Verwendung unseres Kontaktformulars ist für Sie natürlich kostenfrei und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Anwalt wird sich dann zeitnah mit einem Terminvorschlag bei Ihnen melden!