Die Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen ist grundsätzlich nicht steuerbar

15.07.2014, Autor: Herr Christian von der Linden / Lesedauer ca. 1 Min. (359 mal gelesen)
Die Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen stellt keinen steuerbaren Vorgang dar.

Die Einlösung von Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen stellt keinen steuerbaren Vorgang dar. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 14. März 2014 entschieden (Az: 12 K 3284/13 E).

Xetra Gold Schuldverschreibungen verbriefen das Recht auf die Lieferung von Gold. Im zugrunde liegenden Fall machte der Kläger in 2011 dreimal von seinem Recht Gebrauch seine Xetra Gold Schuldverschreibungen gegen Gold einzulösen. Seine Bank wies daraufhin in dessen Erträgnisaufstellung, wie von der Finanzverwaltung vorgesehen, steuerpflichtige Erträge aus. Dem widersprach der Kläger. Nach dessen Ansicht stellt lediglich die spätere Veräußerung innerhalb der Haltefrist von einem Jahr einen steuerpflichtigen Vorgang nach § 23 EStG dar. Dem stimmte das Finanzgericht Münster zu. Die Rechtssache ist zur Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Bei Revisionseinlegung durch das Finanzamt muss höchstrichterlich die Angelegenheit geklärt werden.