„Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)“ - Datenschutz kurz erklärt

29.08.2021, Autor: Herr Henning Koch / Lesedauer ca. 1 Min. (97 mal gelesen)
„Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)“ - Datenschutz kurz erklärt

„Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)“ - Datenschutz kurz erklärt

Art. 17 DSGVO verleiht dem Betroffenen das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
• Die Notwendigkeit der Datenerhebung ist entfallen.
• Der Betroffene hat seine Einwilligung zu bestimmten Verarbeitungen widerrufen und es liegt keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vor.
• Der Betroffene legt gemäß Artikel 21 Abs. 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
• Der Betroffene legt gemäß Artikel 21 Abs. 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
• Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
• Die Löschung ist aufgrund einer den Verantwortlichen bindenden rechtlichen Verpflichtung nach Unionsrecht oder Recht der Mitgliedstaaten erforderlich.
• Die Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft nach Art. 8 Abs. 1 erhoben.
Hat der Verantwortliche die zu löschenden Daten öffentlich gemacht, ist er nach Art. 17 Abs. 2 DSGVO verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu treffen, um andere Verantwortliche darüber zu informieren, dass der Betroffene von ihnen die Löschung aller Links und Kopien dieser personenbezogenen Daten verlangt.
Art. 17 Abs. 3 DSGVO normiert verschiedene Ausnahmen für die Anwendung der Absätze 1 und 2. Demnach ist die Speicherung der personenbezogenen Daten ohne Rücksicht auf den entgegenstehenden Willen des Betroffenen beispielsweise weiterhin zulässig, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.


Autor dieses Rechtstipps

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Henning Koch

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