Rechtsanwalt Helmut Schneider

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Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Allgemeine Informationen zur Kanzlei

Die Kanzlei Raab, Schneider & Emrich-Ventulett wurde im Jahr 1977 von Jörg Raab als Einzelkanzlei im damaligen "Blauen Haus" am Schillerplatz gegründet.

Nach dem bestandenen Staatsexamen trat im Jahr 1979 Ehefrau Barbara Raab als Partnerin in die Kanzlei ein. Im Jahr 1982 erfolgte der Umzug in die großen und repräsentativen Räumlichkeiten im Haus der Kreishandwerkerschaft Kaiserslautern in der Burgstraße 39. Seit August 2007 haben wir die Kanzlei um weitere Räumlichkeiten im Nachbarhaus erweitert.

Hier können unsere Mandanten Parkmöglichkeiten auf den nahegelegenen Parkplätzen Kammgarn / SVG oder auf dem Parkplatz Meuthstraße nutzen.

1986 wurde die Sozietät durch den Eintritt von Helmut Schneider vergrößert.

Mit Katrin Emrich-Ventulett konnte dann im Jahr 1987 eine versierte und engagierte Kollegin als Partnerin gewonnen werden.

Im Sommer 2000 trat Wolfgang Reich nach Ablegung des 2. Staatsexamens in die Kanzlei ein.

Nach dem Ausscheiden von Barbara Raab konnten wir für ihr Referat mit Wolfgang Bien einen hervorragenden Nachfolger finden, der zuvor in einer anderen Kanzlei gearbeitet hatte.

Seit Dezember 2008 haben wir uns mit Stefan Keilhauer verstärkt, der schwerpunktmäßig Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, allgemeines Vertragsrecht sowie Verwaltungsrecht bearbeitet.

Zum 31.12.2012 ist unser Kanzleigründer Jörg Raab aus Altergründen aus der Kanzlei ausgeschieden und steht uns noch im Bedarfsfall beratend zur Seite.

Anfang Februar konnten wir uns dann durch Michaela Jaax nochmals verstärken. Sie war 5 Jahre in einer anderen Kanzlei tätig und bearbeitet bei uns schwerpunktmäßig Mandate aus dem Bereich Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht.


Durch die Spezialisierung der einzelnen Rechtsanwälte, die sich auch in dem Erwerb zahlreicher FachanwaltstitelFachanwaltDie Bezeichnung Fachanwalt darf von Anwälten nur geführt werden, wenn die zuständige Rechtsanwaltskammer dies ausdrücklich gestattet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rechtsanwalt den Nachweis besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet erbringt und zwar in Theorie und Praxis. Dies wird von der Rechtanwaltskammer in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft. Der Fachanwalt ist zudem verpflichtet, jährlich gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen, dass er sich auch laufend durch Fortbildungsseminare weiterbildet. wiederspiegelt, können wir seit Jahren eine umfassende Beratung in fast allen Bereichen des täglichen Lebens anbieten.

So bearbeiten wir mit unseren 7 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten heute nahezu alle Gebiete des Zivil-, Familien-, Verkehrs-, Versicherungs-, Medizin-, Erb-, Straf-, Arbeits-, Wettbewerbs-, Sozial- und Verwaltungsrechts.

Hierbei ist es unser besonderes Anliegen, die Probleme unserer Mandanten bereits im Vorfeld schnell und kostengünstig zu lösen. Lässt sich eine außergerichtliche Einigung nicht erzielen, vertreten wir Ihre Interessen sodann in den gerichtlichen Verfahren.

Wir sind berechtigt, an sämtlichen Amts-, Land-, Oberlandes-, Sozial-, Arbeits-, und Verwaltungsgerichten aufzutreten.

Selbstverständlich sind wir Mitglied in allen relevanten Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwalts Vereins. Ständige Fortbildungen in unseren Fachgebieten garantieren Ihnen immer ein hohes juristisches Niveau.

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Kanzlei:

Raab, Schneider & Emrich-Ventolett Rechtsanwälte

Anschrift:

Burgstraße 39
67659 Kaiserslautern
DEUTSCHLAND

Telefon:
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E-Mail:

Internet:
www.raab-schneider.de

Bürozeiten:
Montag – Freitag:
8:30 – 12:30 Uhr
14:00 – 17:30 Uhr

(Mittwochnachmittag telefonisch nicht erreichbar)

Fremdsprachen:
Englisch

Meine Rechtsgebiete:

  • Verkehrsrecht
  • Verkehrsunfallrecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Führerscheinrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Strafrecht
  • Versicherungsvertragsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Haftpflichtrecht
  • Lebensversicherungsrecht