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Franchiserecht - eine echte Mischmaterie

Franchiserecht und Franchisevertrag

Das Franchiserecht ist eine echte Mischmaterie - ein Gesetz zum Franchising existiert nicht. Regelungen des allgemeinen Zivilrechts (AGB-Recht, Vertragsrecht) , des Arbeitsrechts, des Wettbewerbsrechts, des Kartellrechts und des Lizenzrechts spielen eine wichtige Rolle im Franchiserecht, aber auch Regelungen des Handelsrechts oder des Markenrechts.

Der Franchisevertrag und seine Anlagen, für den als Ratenlieferungsvertrag zwingend die Schriftform einzuhalten ist, ist die wichtigste Quelle des Franchiserechts. Hier werden konkrete Rechte und Pflichten der Franchisenehmer und Franchisegeber festgelegt. Im Franchisevertrag können z. B. Nutzungsrechte an Warenzeichen (Marken) oder Geschmacksmustern (Designs) lizenziert werden oder die Vermittlung von Knowhow als Verpflichtung des Franchisegebers definiert werden.

Pflichten aus dem Franchisevertrag und persönliche Abhängigkeit

Der Franchisevertrag wird normalerweise über eine feste Vertragslaufzeit geschlossen. Innerhalb dieser Vertragslaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung nur nach den Vorgaben des Vertrages möglich. Auch sonst enthalten derartige Verträge meist viele, strikte Vorgaben und Ziele (Absatzzahlen, etc.), deren Einhaltung durch Vertragsstrafen sanktioniert wird. Im Franchiserecht wird wegen der starken Bindung des Franchisenehmers an den Franchisegeber immer wieder das Problem der Scheinselbstständigkeit diskutiert. Die Meinungen divergieren hier. Teils wird generell abgelehnt, dass ein Franchisevertrag ein Arbeitsverhältnis begründen könnte. Überwiegend wird aber die Auffassung vertreten, dass ein Franchisevertrag durchaus als Arbeitsvertrag gewertet werden kann, wenn sich aus den Verpflichtungen des Franchisevertrages eine so starke persönliche Anhängigkeit des Franchisenehmers ergibt, dass er wie ein Arbeitnehmer verpflichtet wird.

Besonderer Tipp

Franchising scheint für viele eine sichere Sache ohne finanzielles Risiko zu sein. Schließt man sich doch einem erfolgreichen Konzept an, das bei so vielen zu funktionieren scheint. Allerdings sind mit Franchiseverträgen für den Franchisenehmer oft erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken verbunden: starre Vertragslaufzeiten, bestimmte Vorgaben für Absatzmengen etc.. Kann man als Franchisenehmer die oft strikten und hoch angesetzten Ziele nicht erreichen, drohen meistens drakonische Vertragsstrafen, die zu den laufenden Ausgaben für den Betrieb hinzukommen. Und auch das Problem der Scheinselbstständigkeit kann für den Franchisenehmer erhebliche rechtliche Konsequenzen haben, die ohne Beratung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt im Bereich Franchiserecht kaum zu überblicken sind. Das Risiko hier in eine Schuldenfalle zu geraten ist erheblich, der Rat eines Rechtsanwaltes mit Erfahrung im Franchiserecht daher bereits VOR Vertragsunterzeichnung unabdingbar.

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