Rechtsanwalt Brake (Unterweser) Ehescheidung
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Donnerstag, 23. Mai 2013

Ehescheidung:
Wenn eine Ehe am Ende ist, müssen die meisten ehemaligen Partner ein trauriges Fazit ziehen: Wir haben es nicht geschafft; unser "Bund fürs Leben" ist gescheitert. Wir müssen uns scheiden lassen.

Wann gilt eine Ehe als gescheitert? Entweder ist eine Ehe dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und sich zumindest ein Ehegatte vom anderen definitiv abwendet. Oder aber, wenn auch die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist; das heißt, die Ehekrise ist unüberwindbar und / oder dem einen Ehegatten fehlt jegliche Versöhnungsbereitschaft.

Eine Ehe kann prinzipiell nur vor dem Familiengericht geschieden werden.
Hierzu muss mindestens einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag stellen. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden. Der Scheidungsantrag kann jedoch erst dann gestellt werden, wenn das Ehepaar das so genannte Trennungsjahr durchlaufen hat. (So kann das Trennungsjahr abgekürzt werden.).

Sofern ein Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden ist, muss das Familiengericht das Scheitern der Ehe feststellen. Dabei reicht es aus, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der scheidungswillige Ehepartner an der Ehe nicht fest halten will und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht. Doch oftmals ist das Scheiden einer Ehe sehr viel komplizierter.

Deshalb sollte hier nichts auf eigene Faust veranlasst werden. Ansonsten könnten Fehler begangen werden, die erhebliche Konsequenzen haben können.

Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Familienrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.

Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.

Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.

Kontaktieren Sie jetzt unverbindlich Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht.


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